Abwasserabgabe berechnen und festsetzen
Sie leiten Abwasser in ein Gewässer ein? Dann ist hierfür eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Hierzu sollten Sie die für die Festsetzung der Abgabe benötigten Erklärungen (Vordrucke) bei der zuständigen Stelle einreichen.
Beschreibung
Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland auf bundesrechtlicher und ergänzender landesrechtlicher Grundlage eine Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die zuständige Stelle wird durch landesrechtliche Regelung der einzelnen Bundesländer festgelegt.
Ansprechpartner
Gemeinde Rellingen - Fachbereich Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Ratsweg, vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Ratsweg, vor dem Rathaus
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Parkplatz: Ratsweg, hinter dem Rathaus
Anzahl: 40 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Buslinien
Linien:- Bus: 781
- Bus: 185
- Bus: 195
- Bus: 595
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. Di. Do. Fr. 8.30 - 13.00 Uhr Di. auch 14.00 - 18.00 Uhr Bürgerbüro: Mi. auch 8.30 - 13.00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Oelting
Frau Ahlers
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Rellingen
Empfänger: Gemeinde Rellingen
IBAN: DE53 2305 1030 0003 4722 22
BIC: NOLADE21SHO
Bankinstitut: Sparkasse Südholstein
Gemeinde Rellingen
Empfänger: Gemeinde Rellingen
IBAN: DE37 2219 1405 0002 3500 80
BIC: GENODEF1PIN
Bankinstitut: Volksbank Pinneberg-Elmshorn eG
Gemeinde Rellingen
Empfänger: Gemeinde Rellingen
IBAN: DE71 2005 0550 1365 1203 00
BIC: HASPDEHHXXX
Bankinstitut: Hamburger Sparkasse
erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen variieren in Abhängigkeit von der Abgabepflicht für Schmutz- und/oder Niederschlagswasser.
Mögliche erforderliche Unterlagen für Schmutzwasser:
- Abgabeerklärung für Kleineinleiter
- Erklärung der Überwachungswerte
- Erklärung niedrigerer Überwachungswerte sowie die sich daraus ergebenden Messergebnisse
- Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung
Mögliche erforderliche Unterlagen für Niederschlagswasser:
- Abgabeerklärung für Niederschlagswasser
Formulare
Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es folgende Erklärungen/Vordrucke.
- Abgabeerklärung für Niederschlagswasser
- Abgabeerklärung für Kleineinleiter
- Erklärung der Überwachungswerte (§ 6 Abs. 1 AbwAG)
- Erklärung niedrigerer Überwachungswerte (§ 4 Abs. 5 AbwAG)
- Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung (§ 4 Abs. 3 AbwAG)
- Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
- Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
Voraussetzungen
Abgabepflichtig ist, wer Abwasser in ein Gewässer einleitet.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Abgabepflichtige für Niederschlagswasser und/oder Kleineinleitungen sollen jährlich eine Abgabeerklärung bei der zuständigen Stelle einreichen.
- Erklärungen der Überwachungswerte sind spätestens 1 Monat vor Beginn des Veranlagungszeitraums (Kalenderjahr) vorzulegen
- Erklärungen geringerer Werte nach sind 2 Wochen vor dem beantragten Zeitraum vorzulegen
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.
Kosten
Für das Einleiten von Abwasser ist eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten.
Der Abgabebetrag richtet sich nach der Höhe der ermittelten Zahl der Schadeinheiten (ZSE) sowie dem zugrunde zu legenden Abgabesatz.
Hinweise (Besonderheiten)
Im Gegensatz zur Abwassergebühr ist der Abwasserbeitrag einmalig zu leisten. Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer/in einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Übersicht über die fachlich zuständigen Behörden sowie Ansprechpartner finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 05.10.2020
Stichwörter
Regen-/ Mischwasserentlastungsanlage, Niederschlagswasserversickerung, Abwasseranschluss, RÜ, Niederschlagswasser, Kleinkläranlage, Kanalgebühr, Abwasser, Niederschlagswassereinleitung, Brauchwasser, Trennsysteme, Niederschlagswasserabgabe, Kleineinleiter, Wasserabgabe, Schmutzwassereinleitung, Gemeingebrauch, Abwasserabgabe, SRK, Geschlossene Grube, Kläranlage, Kleineinleiterabgabe, RÜB, Schmutzwasser, KSR, Kanalgebühren, Regenwasser, Mischwasserkanalisation, Einleitung, Gebühren, Abwasserkosten, Schmutzwasserabgabe