Fahrerlaubnis Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

    Fahrerlaubnis: Dienstfahrerlaubnis - umschreiben

    Wer einen Dienstführerschein besitzt, kann diesen umschreiben lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Dienstführerschein der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei besitzen, können Sie diesen in eine „zivile“, also allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umschreiben lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Kreise oder kreisfreien Städte (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

    Ansprechpartner

    Kreis Nordfriesland - Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 6

    25813 Husum

    Öffnungszeiten

    Terminvereinbarung Falls Sie einen Termin mit einem Mitarbeitenden der Führerscheinstelle wünschen, so schreiben Sie uns bitte eine Mail mit Ihrem Vor- und Nachnamen, Telefonnummer und den Grund Ihres Anliegens. Senden Sie Ihre allgemeine Anfrage, Ihren Terminwunsch oder Anträge, die Sie einreichen möchten, bitte per E-Mail an verkehrsabteilung@nordfriesland.de oder nehmen telefonisch Kontakt auf.

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04841 67-210

    Fax: 04841 67-484

    E-Mail: verkehrsabteilung@nordfriesland.de

    Version

    Technisch erstellt am 29.03.2019 (von: Webservice, Kreis Nordfriesland)

    Technisch geändert am 11.04.2024 (von: Schulze, Dagmar)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass),
    • gegebenenfalls Meldebescheinigung,
    • Dienstführerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis,
    • aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
    • ziviler Führerschein (falls vorhanden).

    Wird die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt, sind gegebenenfalls einzelfallabhängig zusätzlich folgende Unterlagen notwendig - für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:

    • Gutachten eines Augenarztes,
    • Gutachten über die körperliche und geistige Eignung,
    • Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen nach Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    § 27 FeV

    Kosten

    Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)