Internationalen Führerschein beantragen
Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten benötigt.
Beschreibung
Für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten, werden Internationale Führerscheine benötigt. Internationale Führerscheine können bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden. Internationale Führerscheine sind nur befristet gültig. Bei der Beantragung muss der Antragsteller im Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Hinweise für Siek: Internationalen Führerschein beantragen
Für Reisen in außereuropäische Länder wird häufig ein zusätzlicher Internationaler Führerschein empfohlen. Der Internationale Führerschein wird befristet für die Dauer von 3 Jahren ausgestellt.
Sollten Sie noch einen alten grauen oder rosa Führerschein besitzen, müssten Sie gleichzeitig einen Umtausch in den Kartenführerschein beantragen. Die Bearbeitung für den Kartenführerschein dauert ca. 12 Wochen.
zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Zuständigkeit
Hinweise für Siek: Internationalen Führerschein beantragen
Der Internationale Führerschein kann auf den folgenden Wegen beantragt werden:
- per Post direkt an die Anschrift der Fahrerlaubnisbehörde (Kreis Stormarn - Fachdienst 44 - Straßenverkehrsangelegenheiten - Fahrerlaubnisbehörde, Rögen 36 - 38, 23843 Bad Oldesloe)
Dauer: 6 - 8 Wochen
- persönlich im Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes
Dauer: 7 - 9 Wochen
- persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde (telefonische Terminvereinbarung 04531/890220)
Dauer: sofort
Ansprechpartner
Kreis Stormarn - Fachdienst 44 - Straßenverkehr - 442 Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 50 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Rögen
Linie:- Bus: -
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Aktuell keine Öffnungszeiten. Termine für die Fahrerlaubnisbehörde werden nur telefonisch vergeben! Siehe o.g. Telefonnummer. Aufgrund stark erhöhter Anfragen bezüglich der Umtausch-Aktion alter Führerscheine, ist die telefonische Erreichbarkeit der Fahrerlaubnisbehörde eingeschränkt. Informationen zum Umtausch finden Sie hier:
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis / Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- gültiger EU-/EWR-Führerschein nach einem ab 01.01.1999 zu verwendenden Muster oder gültiger Drittstaatenführerschein, ggf. mit Übersetzung
- aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
Formulare
Hinweise für Siek: Internationalen Führerschein beantragen
Voraussetzungen
- Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat
- Vollendung des 18. Lebensjahres
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Hinweise für Siek: Internationalen Führerschein beantragen
Soweit für die Ausstellung des Internationalen Führerscheins zunächst ein EU-Kartenführerschein ausgestellt werden muss, werden hierfür - auch im Eilverfahren - mindestens 4 Wochen benötigt.
Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Hinweise für Siek: Internationalen Führerschein beantragen
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest; sie beträgt zur Zeit 13,80 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.
Hinweise für Siek: Internationalen Führerschein beantragen
Nach der Fertigstellung wird der Internationale Führerschein automatisch in Ihr Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt übersandt, so dass Ihnen der Fahrtweg nach Bad Oldesloe erspart bleibt. Über die Gebühr erhalten Sie eine Rechnung. Nach Überweisung dieser Gebühr können Sie Ihren neuen Führerschein gegen Vorlage der Einzahlungsquittung bei Ihrem Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt in Empfang nehmen.
Weitere Informationen: https://www.kreis-stormarn.de/
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 17.09.2020
Stichwörter
Führerschein, internationaler Führerschein, Fahrausweis, Lappen, Fahrerlaubnis