Internationaler Führerschein Ausstellung

    Internationalen Führerschein beantragen

    Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten benötigt.

    Beschreibung

    Für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten, werden Internationale Führerscheine benötigt. Internationale Führerscheine können bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden. Internationale Führerscheine sind nur befristet gültig. Bei der Beantragung muss der Antragsteller im Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    Hinweise für Siek: Internationalen Führerschein beantragen

    Allgemeine Informationen

    Für Reisen in außereuropäische Länder wird häufig ein zusätzlicher Internationaler Führerschein empfohlen. Der Internationale Führerschein wird befristet für die Dauer von 3 Jahren ausgestellt.

    Sollten Sie noch einen alten grauen oder rosa Führerschein besitzen, müssten Sie gleichzeitig einen Umtausch in den Kartenführerschein beantragen. Die Bearbeitung für den Kartenführerschein dauert ca. 12 Wochen.



    Allgemeine Informationen

    Für Reisen in außereuropäische Länder wird häufig ein zusätzlicher Internationaler Führerschein empfohlen. Der Internationale Führerschein wird befristet für die Dauer von 3 Jahren ausgestellt.

    Sollten Sie noch einen alten grauen oder rosa Führerschein besitzen, müssten Sie gleichzeitig einen Umtausch in den Kartenführerschein beantragen. Die Bearbeitung für den Kartenführerschein dauert ca. 12 Wochen.



    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Siek: Internationalen Führerschein beantragen

    Der Internationale Führerschein kann auf den folgenden Wegen beantragt werden:

    • per Post direkt an die Anschrift der Fahrerlaubnisbehörde (Kreis Stormarn - Fachdienst 44 - Straßenverkehrsangelegenheiten – Fahrerlaubnisbehörde, Rögen 36 – 38, 23843 Bad Oldesloe)

    Dauer: 6 – 8 Wochen

    • persönlich im Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes

    Dauer: 7 – 9 Wochen

    • persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde (telefonische Terminvereinbarung 04531/890220)

    Dauer: sofort

    Der Internationale Führerschein kann auf den folgenden Wegen beantragt werden:

    • per Post direkt an die Anschrift der Fahrerlaubnisbehörde (Kreis Stormarn - Fachdienst 44 - Straßenverkehrsangelegenheiten - Fahrerlaubnisbehörde, Rögen 36 - 38, 23843 Bad Oldesloe)

    Dauer: 6 - 8 Wochen

    • persönlich im Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes

    Dauer: 7 - 9 Wochen

    • persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde (telefonische Terminvereinbarung 04531/890220)

    Dauer: sofort

    Ansprechpartner

    Kreis Stormarn - Fachdienst 44 - Straßenverkehr - 442 Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Rögen 36 - 38

    23843 Bad Oldesloe

    Parkplatz:
    Anzahl: 50
    Gebühren: nein

    Rögen

    Bus: -

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Aktuell keine Öffnungszeiten. Termine für die Fahrerlaubnisbehörde werden nur telefonisch vergeben! Siehe o.g. Telefonnummer. Aufgrund stark erhöhter Anfragen bezüglich der Umtausch-Aktion alter Führerscheine, ist die telefonische Erreichbarkeit der Fahrerlaubnisbehörde eingeschränkt. Informationen zum Umtausch finden Sie hier: https://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?bereich=0&lid=40

    Kontakt

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@kreis-stormarn.de

    Telefon Festnetz: 04531 8902-20

    Fax: 04531 160-1963

    Version

    Technisch erstellt am 22.11.2010 (von: Kreis Stormarn Webservice)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Webservice, Kreis Stormarn)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis / Reisepass)
    •  ggf. aktuelle Meldebescheinigung
    • gültiger EU-/EWR-Führerschein nach einem ab 01.01.1999 zu verwendenden Muster oder gültiger Drittstaatenführerschein, ggf. mit Übersetzung
    • aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat
    • Vollendung des 18. Lebensjahres

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Hinweise für Siek: Internationalen Führerschein beantragen

    Soweit für die Ausstellung des Internationalen Führerscheins zunächst ein EU-Kartenführerschein ausgestellt werden muss, werden hierfür - auch im Eilverfahren - mindestens 4 Wochen benötigt.

    Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.

    Soweit für die Ausstellung des Internationalen Führerscheins zunächst ein EU-Kartenführerschein ausgestellt werden muss, werden hierfür - auch im Eilverfahren - mindestens 4 Wochen benötigt.

    Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

    Hinweise für Siek: Internationalen Führerschein beantragen

    Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest; sie beträgt zur Zeit 13,80 Euro.

    Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest; sie beträgt zur Zeit 13,80 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.

    Hinweise für Siek: Internationalen Führerschein beantragen

    Nach der Fertigstellung wird der Internationale Führerschein automatisch in Ihr Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt übersandt, so dass Ihnen der Fahrtweg nach Bad Oldesloe erspart bleibt. Über die Gebühr erhalten Sie eine Rechnung. Nach Überweisung dieser Gebühr können Sie Ihren neuen Führerschein gegen Vorlage der Einzahlungsquittung bei Ihrem Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt in Empfang nehmen.

    Weitere Informationen: https://www.kreis-stormarn.de/

    Nach der Fertigstellung wird der Internationale Führerschein automatisch in Ihr Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt übersandt, so dass Ihnen der Fahrtweg nach Bad Oldesloe erspart bleibt. Über die Gebühr erhalten Sie eine Rechnung. Nach Überweisung dieser Gebühr können Sie Ihren neuen Führerschein gegen Vorlage der Einzahlungsquittung bei Ihrem Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt in Empfang nehmen.

    Weitere Informationen: https://www.kreis-stormarn.de/

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 17.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    internationaler Führerschein, Fahrerlaubnis, Führerschein, Lappen, Fahrausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)