Internationaler Führerschein Ausstellung

    Internationalen Führerschein beantragen

    Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten benötigt.

    Beschreibung

    Für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten, werden Internationale Führerscheine benötigt. Internationale Führerscheine können bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden. Internationale Führerscheine sind nur befristet gültig. Bei der Beantragung muss der Antragsteller im Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    Hinweise für Segeberg: Internationalen Führerschein beantragen

    Sie können den internationalen Führerschein

    beantragen und sich ausstellen lassen.

    Wichtige Hinweise

    In Bad Segeberg benötigen Sie einen Termin bei der Führerscheinstelle. Bitte versuchen Sie nicht, einen Termin für den internationalen Führerschein bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle in Bad Segeberg zu machen.

    In Norderstedt kann ein internationaler Führerschein nur ausgestellt werden, wenn die Antragsteller*innen schon im Besitz eines EU-Kartenführerscheines sind, dessen Daten (zum Beispiel Nachname oder Geburtsdatum) nicht von den aktuellen Meldedaten im Personalausweis abweichen.

    Die Inhaber*innen eines Papierführerscheins sowie Inhaber*innen eines nichtkorrekten Kartenführerscheins müssen sich an die Führerscheinstelle in Bad Segeberg wenden, um einen internationalen Führerschein und einen korrekten Kartenführerschein mit aktuellen Daten zu beantragen.

    Diese Anträge können Bürger*innen der Stadt Norderstedt auch im Einwohnermeldeamt der Stadt Norderstedt stellen. Das Einwohnermeldeamt der Stadt Norderstedt nimmt die Anträge auf und leitet diese Anträge an die Führerscheinstelle weiter.

    Terminpflicht

    Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

    Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

    Bürger*innen-Service

    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Kreis Segeberg - Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde Norderstedt (Außenstelle)

    Adresse

    Hausanschrift

    Oststraße 20

    22844 Norderstedt

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle Norderstedt (Außenstelle) Montag bis Freitag: 07:45 - 11:45 Uhr Montag bis Donnerstag: 13:30 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4551 951-8600

    E-Mail: norderstedt-zulassung@segeberg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kreis Segeberg - Führerscheinstelle und Führerscheintausch

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldemar-von-Mohl-Straße 2

    23795 Bad Segeberg

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Fahrerlaubnisbehörde und Führerscheinstelle Montag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr + 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00Uhr + 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Freitag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4551 951-8770(Führerscheinumtausch)

    Telefon Festnetz: +49 4551 951-9597(Fahrerlaubnisbehörde)

    E-Mail: kfs@segeberg.de

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis / Reisepass)
    •  ggf. aktuelle Meldebescheinigung
    • gültiger EU-/EWR-Führerschein nach einem ab 01.01.1999 zu verwendenden Muster oder gültiger Drittstaatenführerschein, ggf. mit Übersetzung
    • aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat
    • Vollendung des 18. Lebensjahres

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 17.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Stichwörter

    Führerschein, internationaler Führerschein, Fahrausweis, Lappen, Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English