Internationalen Führerschein beantragen
In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.
Beschreibung
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Hinweise für Segeberg: Internationalen Führerschein beantragen
Sie können den internationalen Führerschein
- in der Führerscheinstelle in Bad Segeberg und
- in der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle in Norderstedt
beantragen und sich ausstellen lassen.
Wichtige Hinweise
In Bad Segeberg benötigen Sie einen Termin bei der Führerscheinstelle. Bitte versuchen Sie nicht, einen Termin für den internationalen Führerschein bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle in Bad Segeberg zu machen.
In Norderstedt kann ein internationaler Führerschein nur ausgestellt werden, wenn die Antragsteller*innen schon im Besitz eines EU-Kartenführerscheines sind, dessen Daten (zum Beispiel Nachname oder Geburtsdatum) nicht von den aktuellen Meldedaten im Personalausweis abweichen.
Die Inhaber*innen eines Papierführerscheins sowie Inhaber*innen eines nichtkorrekten Kartenführerscheins müssen sich an die Führerscheinstelle in Bad Segeberg wenden, um einen internationalen Führerschein und einen korrekten Kartenführerschein mit aktuellen Daten zu beantragen.
Diese Anträge können Bürger*innen der Stadt Norderstedt auch im Einwohnermeldeamt der Stadt Norderstedt stellen. Das Einwohnermeldeamt der Stadt Norderstedt nimmt die Anträge auf und leitet diese Anträge an die Führerscheinstelle weiter.
Sie können den internationalen Führerschein
- in der Führerscheinstelle in Bad Segeberg und
- in der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle in Norderstedt
beantragen und sich ausstellen lassen.
Wichtige Hinweise
In Bad Segeberg benötigen Sie einen Termin bei der Führerscheinstelle. Bitte versuchen Sie nicht, einen Termin für den internationalen Führerschein bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle in Bad Segeberg zu machen.
In Norderstedt kann ein internationaler Führerschein nur ausgestellt werden, wenn die Antragsteller*innen schon im Besitz eines EU-Kartenführerscheines sind, dessen Daten (zum Beispiel Nachname oder Geburtsdatum) nicht von den aktuellen Meldedaten im Personalausweis abweichen.
Die Inhaber*innen eines Papierführerscheins sowie Inhaber*innen eines nichtkorrekten Kartenführerscheins müssen sich an die Führerscheinstelle in Bad Segeberg wenden, um einen internationalen Führerschein und einen korrekten Kartenführerschein mit aktuellen Daten zu beantragen.
Diese Anträge können Bürger*innen der Stadt Norderstedt auch im Einwohnermeldeamt der Stadt Norderstedt stellen. Das Einwohnermeldeamt der Stadt Norderstedt nimmt die Anträge auf und leitet diese Anträge an die Führerscheinstelle weiter.
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.
Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Kreis Segeberg - Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde Norderstedt (Außenstelle)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 07:45 - 11:45 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13:30 - 15:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: norderstedt-zulassung@segeberg.de
Telefon Festnetz: +49 4551 951-8600
Kreis Segeberg - Führerscheinstelle und Führerscheintausch
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr + 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00Uhr + 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
E-Mail: kfs@segeberg.de
Telefon Festnetz: +49 4551 951-9597(Fahrerlaubnisbehörde)
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Formulare
Hinweise für Segeberg: Internationalen Führerschein beantragen
- Änderung der Halteranschrift (Antrag)
- Ausgabe eines Vordruckes einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Briefantrag)
- Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs (Antrag)
- Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein, Antrag)
- Eintrag einer technischen Änderung (Antrag)
- Einverständniserklärung für die Zulassung auf eine GbR für Fahrzeughalter*innen (Formular)
- Einverständniserklärung gesetzlicher Vertreter (zum Beispiel bei Zulassung auf minderjährige Fahrzeughalter*innen, Formular)
- Erhebung von Daten bei den KFZ-Zulassungsstellen (Informationsblatt)
- Erklärung über den Verlust/Diebstahl von Kennzeichen und Diebstahl von Fahrzeugen (Formular)
- Halterwechsel (für ein zugelassenes Fahrzeug ohne Änderung des Kennzeichens, Antrag)
- Kennzeichengröße (Hinweise)
- Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen (Erklärung zum Empfangsberechtigten, Formular)
- Mitteilung über Verkauf eines Fahrzeuges an die KFZ-Zulassungsbehörde (Merkblatt und Formular)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Verlust einer Betriebserlaubnis (Antrag)
- Verlusterklärung zur Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein, Formular)
- Vollmacht zur Zulassung (mit SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer, Formular)
- Wechselkennzeichen (Merkblatt)
- Wieviel kostet eine Zulassung? (Infoblatt)
- Zulassung von Fahrzeugen (Merkblatt)
- Zulassung von Kraftfahrzeugen (Gebührenübersicht)
- Änderung der Halteranschrift (Antrag)
- Ausgabe eines Vordruckes einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Briefantrag)
- Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs (Antrag)
- Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein, Antrag)
- Eintrag einer technischen Änderung (Antrag)
- Einverständniserklärung für die Zulassung auf eine GbR für Fahrzeughalter*innen (Formular)
- Einverständniserklärung gesetzlicher Vertreter (zum Beispiel bei Zulassung auf minderjährige Fahrzeughalter*innen, Formular)
- Erhebung von Daten bei den KFZ-Zulassungsstellen (Informationsblatt)
- Erklärung über den Verlust/Diebstahl von Kennzeichen und Diebstahl von Fahrzeugen (Formular)
- Halterwechsel (für ein zugelassenes Fahrzeug ohne Änderung des Kennzeichens, Antrag)
- Kennzeichengröße (Hinweise)
- Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen (Erklärung zum Empfangsberechtigten, Formular)
- Mitteilung über Verkauf eines Fahrzeuges an die KFZ-Zulassungsbehörde (Merkblatt und Formular)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Verlust einer Betriebserlaubnis (Antrag)
- Verlusterklärung zur Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein, Formular)
- Vollmacht zur Zulassung (mit SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer, Formular)
- Wechselkennzeichen (Merkblatt)
- Wieviel kostet eine Zulassung? (Infoblatt)
- Zulassung von Fahrzeugen (Merkblatt)
- Zulassung von Kraftfahrzeugen (Gebührenübersicht)
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
Kosten
- Gebührenordnung für Maßnahmen im StraßenverkehrDie Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 30.12.2022
Stichwörter
Ausland, international, internationaler Führerschein, Wiener Abkommen, Pariser Abkommen, International, Internationaler Führerschein, Führerschein, Übersetzung, Fahrerlaubnis