Internationaler Führerschein Ausstellung

    Internationalen Führerschein beantragen

    Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten benötigt.

    Beschreibung

    Für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten, werden Internationale Führerscheine benötigt. Internationale Führerscheine können bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden. Internationale Führerscheine sind nur befristet gültig. Bei der Beantragung muss der Antragsteller im Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle Schleswig

    Adresse

    Hausanschrift

    St. Jürgener Straße 49

    24837 Schleswig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4621 87-820

    Fax: +49 4621 87-337

    E-Mail: KFZ-Zulassung@schleswig-flensburg.de

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Führerscheinstelle Flensburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Gutenbergstraße 23

    24941 Flensburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0461 81150

    Fax: +49 4621 87-337

    E-Mail: zulassungfl@schleswig-flensburg.de

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis / Reisepass)
    •  ggf. aktuelle Meldebescheinigung
    • gültiger EU-/EWR-Führerschein nach einem ab 01.01.1999 zu verwendenden Muster oder gültiger Drittstaatenführerschein, ggf. mit Übersetzung
    • aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).

    Voraussetzungen

    • Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat
    • Vollendung des 18. Lebensjahres

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 17.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Stichwörter

    Lappen, Fahrerlaubnis, internationaler Führerschein, Führerschein, Fahrausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de