Internationalen Führerschein beantragen
Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten benötigt.
Beschreibung
Für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten, werden Internationale Führerscheine benötigt. Internationale Führerscheine können bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden. Internationale Führerscheine sind nur befristet gültig. Bei der Beantragung muss der Antragsteller im Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Hinweise für Rendsburg-Eckernförde: Internationalen Führerschein beantragen
- Antragsformular Internationaler Führerschein
Weitere Informationen findenSie hier.
Kontakt Fahrerlaubnisbehörde:
+49 4331 202-7038
fahrerlaubnisbehoerde@kreis-rd.de
In aller Regel ist ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich.
Bitte senden Sie Ihre Anträge per Post zu.
Es besteht die Möglichkeit, formlos und schriftlich per Vollmacht, den Führerschein für den Ehepartner / eine weitere Person zu beantragen.
zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail. Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr Mi. 7:15-12:00 Uhr Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Fr. 8:00-12:00 Uhr Abweichende Öffnungszeiten gelten für: Zuwanderung Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 8:00-12:00 Uhr Fr. geschlossen Aufzug vorhanden: ja
Kontakt
Kontaktperson
Frau Marie Claußen
Frau Melanie Gaycken
Frau Silvia Grudda
Frau Jessica Hinz
Frau Cornelia Proplesch
Internet
erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis / Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- gültiger EU-/EWR-Führerschein nach einem ab 01.01.1999 zu verwendenden Muster oder gültiger Drittstaatenführerschein, ggf. mit Übersetzung
- aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
Hinweise für Rendsburg-Eckernförde: Internationalen Führerschein beantragen
Eine Meldebescheinigung ist nur erforderlich, wenn ein Reisepass vorgelegt wird. Es ist zwingend ein gültiger EU-Kartenführerschein vorzulegen (falls dieser nicht vorhanden ist, ist dieser zeitgleich zu beantragen).
Die Meldebescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein.
Voraussetzungen
- Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat
- Vollendung des 18. Lebensjahres
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Hinweise für Rendsburg-Eckernförde: Internationalen Führerschein beantragen
- Für die Erteilung des Internationalen Führerscheins werden Gebühren in Höhe von 14,50 Euro erhoben.
- Falls ein alter Führerschein (graues und rosa Führerscheinmuster) in einen EU-Kartenführerschein umgewandelt werden muss, fallen zusätzlich 24,00 Euro Gebühren an.
- Sollte auch noch eine Express-Bestellung des EU-Kartenführerscheins gewünscht werden, fallen hierfür weitere 35,00 Euro an Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 17.09.2020
Stichwörter
Führerschein, internationaler Führerschein, Fahrausweis, Lappen, Fahrerlaubnis