Internationalen Führerschein beantragen
Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten benötigt.
Beschreibung
Für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten, werden Internationale Führerscheine benötigt. Internationale Führerscheine können bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden. Internationale Führerscheine sind nur befristet gültig. Bei der Beantragung muss der Antragsteller im Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Hinweise für Pinneberg: Internationaler Führerschein
Achtung! Ausstellung bei Namensänderung:
Sollte eine Namensänderung (z.B. wg. Heirat) stattgefunden haben und der EU-Führerschein wurde noch nicht mit der aktuellen Namensführung angepasst, so ist zu beachten, dass der internationale Führerschein erst ausgestellt werden kann, wenn der EU-Führerschein mit der aktuellen Namensführung ausgestellt wurde. Die Fristen für den neuen EU-Führerschein sind zu beachten.
Gültigkeit:
Der internationale Führerschein ist drei Jahre gültig und kann nicht verlängert werden.
zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
Anzahl: 30 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Kurt-Wagener-Straße
Linie:- Bus: 6502
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4121 4502-0
Kontaktperson
Frau Jehring
Frau Aladag
Fax: +49 4121 4502-92439
Telefon Festnetz: +49 4121 4502-2438
Internet
Stichwörter
Führerscheinstelle
erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis / Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- gültiger EU-/EWR-Führerschein nach einem ab 01.01.1999 zu verwendenden Muster oder gültiger Drittstaatenführerschein, ggf. mit Übersetzung
- aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
Voraussetzungen
- Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat
- Vollendung des 18. Lebensjahres
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Hinweise für Pinneberg: Internationaler Führerschein
Grundgebühr: 15,00 Euro + 1,00 Euro Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister ohne Probezeit oder 1,80 Euro mit Probezeit
Optional:
Wenn kein EU-Führerschein besteht: 23,00 Euro Umtauschgebühren + 1,00 Euro Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister ; EU-Führerschein + Internationalen Führerschein zusenden: 2,53 Euro Portokosten
Hinweise (Besonderheiten)
Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 17.09.2020
Stichwörter
Führerschein, internationaler Führerschein, Fahrausweis, Lappen, Fahrerlaubnis