Schwarzarbeit Prüfung

    Schwarzarbeit

    Schwarzarbeit leistet, wer als Gewerbetreibender z. B. seiner Anzeigenpflicht nach der Gewerbeordnung nicht nachgekommen ist.

    Beschreibung

    Die vielfältigen Erscheinungsformen der Schwarzarbeit sind in § 1 Abs. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) gesetzlich definiert. Danach leistet Schwarzarbeit, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei

    1. als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
    2. als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
    3. als Empfänger von Sozialleistungen seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt,
    4. als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen seiner sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 der Gewerbeordnung) nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 der Gewerbeordnung) nicht erworben hat oder
    5. als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung).
      Schwarzarbeit leistet auch, wer vortäuscht, eine Dienst- oder Werkleistung zu erbringen oder ausführen zu lassen, und wenn er selbst oder ein Dritter dadurch Sozialleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch zu Unrecht bezieht.
       

    Schwarzarbeit leistet auch, wer vortäuscht, eine Dienst- oder Werkleistung zu erbringen oder ausführen zu lassen, und wenn er selbst oder ein Dritter dadurch Sozialleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch zu Unrecht bezieht.
    Flankierend hierzu sind im SchwarzArbG auch die einschlägigen Bußgeld- und Strafvorschriften normiert (§ 8 bis 11 SchwarzArbG).
    Keine Schwarzarbeit sind Dienst- oder Werkleistungen, die

    • von Angehörigen oder Lebenspartnern,
    • aus Gefälligkeit,
    • im Wege der Nachbarschaftshilfe oder
    • im Wege der Selbsthilfe im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes oder des Wohnraumförderungsgesetzes

    erbracht werden und nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind.

    Zuständigkeit

    Für die Bekämpfung der Schwarzarbeit im Sinne der Ziffern 1 bis 3 sind die Hauptzollämter mit ihrem Arbeitsbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit zuständig, bei denen Sie Ihre Hinweise auf mögliche Schwarzarbeit schriftlich oder telefonisch abgeben können.

    Handwerks- und gewerberechtliche Verstöße (Ziffern 4 und 5) werden von den kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden verfolgt. Hier können Sie sich an die Kreise oder kreisfreien Städte wenden. Zuständig sind die Landrätinnen und Landräte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Städte über 20000 Einwohnerinnen und Einwohner.

    Ansprechpartner

    Für Hedwigenkoog wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Neben der hier dargestellten Schwarzarbeit gibt es die illegale Beschäftigung (u.a. illegale Ausländerbeschäftigung, Beschäftigung, ohne dass der Mindestlohn nach Maßgabe des Mindestlohngesetzes, Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes gezahlt wird, illegale Arbeitnehmerüberlassung).

    Weiterführende Informationen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch die Zollverwaltung finden Sie auf den Internetseiten des Zolls.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.09.2021

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Steuerhinterziehung, Lohndumping, Hinterziehung von Sozialabgaben, illegale Beschäftigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)