Flächennutzungsplan Auskunft

    Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen

    Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan. Er gibt zum Beispiel Auskunft darüber, ob ein Grundstück bebaut werden darf oder nicht.

    Beschreibung

    Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.

    Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebaulicher Rahmenplan) der Gemeinde. Er enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Das können zum Beispiel sein: Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

    Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

    Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind Grundlage für die Erstellung der Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten.

    Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier einem Bauvorhaben in der Regel einer oder mehrere öffentliche Belange entgegenstehen.

    Zuständigkeit

    An die für den Bebauungplan zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Pinneberg - Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstr. 8

    25421 Pinneberg

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do: 8:30 - 13:00 Uhr - (Annahmeschluss Bürgerbüro: 12:30 Uhr) zusätzlich Di: 14:30 - 18.00 Uhr - (Annahmeschluss Bürgerbüro: 17:30 Uhr) Zusätzliche Öffnungszeiten, die nur für Termine zur Verfügung stehen: Mo, Do: 7:30 - 8:30 Uhr Fr: 7:30 - 13:00 Uhr nur Bürgerbüro: Do: 14:30 - 17:30 Uhr Nach Absprache können selbstverständlich auch außerhalb der oben genannten Zeiten individuelle Termine für Besuche vereinbart werden.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Pinneberg: Flächennutzungsplan

    Angaben zum angefragten Bereich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Pinneberg: Flächennutzungsplan

    Vorbereitende Bauleitplanung mit Darstellung von Planungszielen für die kommenden ca. 25 bis 30 Jahre.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Pinneberg: Flächennutzungsplan

    §§5-7 Baugesetzbuch (BauGB), Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung (BauBNV)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Pinneberg: Flächennutzungsplan

    2 bis 5 Jahre

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de