Flächennutzungsplan Auskunft

    Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen

    Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan. Er gibt zum Beispiel Auskunft darüber, ob ein Grundstück bebaut werden darf oder nicht.

    Beschreibung

    Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.

    Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebaulicher Rahmenplan) der Gemeinde. Er enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Das können zum Beispiel sein: Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

    Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

    Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind Grundlage für die Erstellung der Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten.

    Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier einem Bauvorhaben in der Regel einer oder mehrere öffentliche Belange entgegenstehen.

    Zuständigkeit

    An die für den Bebauungplan zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Hinweise für Hasloh: Flächennutzungsplan

    Bitte wenden Sie an die Abteilung Koordination Gemeinden der Stadt Quickborn.

    Sie können die rechts angegebenen Daten nutzen oder sich direkt unter KoordinationVerwaltungsgemeinschaft@quickborn.de an uns wenden.

    Bitte wenden Sie an die Abteilung Koordination Gemeinden der Stadt Quickborn.

    Sie können die rechts angegebenen Daten nutzen oder sich direkt unter KoordinationVerwaltungsgemeinschaft@quickborn.de an uns wenden.

    Ansprechpartner

    Stadt Quickborn - Koordination Verwaltungsgemeinschaften sowie Sitzungsdienst Stadt und Gemeinden

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 100

    25451 Quickborn (Pinneberg)

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: direkt vor dem Rathaus
    Anzahl: 50
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkpalette gegenüber des Rathauses
    Anzahl: 100
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    25451 Quickborn (Pinneberg)

    Kontakt

    Bankverbindung

    Stadt Quickborn

    Empfänger: Stadt Quickborn

    IBAN: DE72 2305 1030 0007 0500 16

    BIC: NOLADE21SHO

    Bankinstitut: Sparkasse Südholstein

    Stadt Quickborn

    Empfänger: Stadt Quickborn

    IBAN: DE53 2219 1405 0058 0000 50

    BIC: GENODEF1PIN

    Bankinstitut: VR Bank in Holstein eG

    Version

    Technisch erstellt am 27.03.2019 (von: Barthel, Luisa)

    Technisch geändert am 18.07.2024 (von: Lendholt, Kristin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)