Flächennutzungsplan Auskunft

    Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen

    Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan. Er gibt zum Beispiel Auskunft darüber, ob ein Grundstück bebaut werden darf oder nicht.

    Beschreibung

    Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.

    Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebaulicher Rahmenplan) der Gemeinde. Er enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Das können zum Beispiel sein: Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

    Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

    Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind Grundlage für die Erstellung der Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten.

    Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier einem Bauvorhaben in der Regel einer oder mehrere öffentliche Belange entgegenstehen.

    Zuständigkeit

    An die für den Bebauungplan zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Scharbeutz - Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bürgerhaus 2

    23683 Scharbeutz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: von 08:30 bis 12:30 Uhr Dienstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr Mittwoch: von 08:30 bis 12:30 Uhr Donnerstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04503 7709-101

    Fax: 04503 770987

    E-Mail: info@gemeinde-scharbeutz.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de