Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan. Er gibt zum Beispiel Auskunft darüber, ob ein Grundstück bebaut werden darf oder nicht.
Beschreibung
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebaulicher Rahmenplan) der Gemeinde. Er enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Das können zum Beispiel sein: Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.
Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind Grundlage für die Erstellung der Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten.
Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier einem Bauvorhaben in der Regel einer oder mehrere öffentliche Belange entgegenstehen.
Zuständigkeit
An die für den Bebauungplan zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Timmendorfer Strand - Der Bürgermeister
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1106
23661 Timmendorfer Strand
Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr Außerhalb dieser Zeiten sind auch Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich.
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Gemeinde Timmendorfer Strand - Fachbereich 3 Tourismus, Bauen, Umwelt und Immobilien
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein