Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan. Er gibt zum Beispiel Auskunft darüber, ob ein Grundstück bebaut werden darf oder nicht.
Beschreibung
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebaulicher Rahmenplan) der Gemeinde. Er enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Das können zum Beispiel sein: Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.
Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind Grundlage für die Erstellung der Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten.
Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier einem Bauvorhaben in der Regel einer oder mehrere öffentliche Belange entgegenstehen.
Zuständigkeit
An die für den Bebauungplan zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Großer Plöner See
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Besucherparkplätze (1 Std. Parkzeit mit Parkuhr), weitere Parkplätze auf dem Seitenstreifen der Heinrich-Rieper-Straße.
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Bus hält Hamburger Str. Von dort ca. 400 m Fußweg zur Amtsverwaltung über die Seestraße.
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. von 08:00 - 12:00 Uhr Di. von 08:00 - 12:00, 14:00 - 16:00 Uhr Mi. geschlossen Do. von 08:00 - 12:00, 14:00 - 16:00 Uhr Fr. von 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Falls Sie in dringenden Angelegenheiten zu den angegebenen Terminen keine Zeit haben, rufen Sie uns bitte an. Gern geben wir Ihnen einen Termin außerhalb unserer normalen Öffnungszeiten.
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein