Flächennutzungsplan Auskunft

    Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen

    Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan. Er gibt zum Beispiel Auskunft darüber, ob ein Grundstück bebaut werden darf oder nicht.

    Beschreibung

    Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.

    Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebaulicher Rahmenplan) der Gemeinde. Er enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Das können zum Beispiel sein: Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

    Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

    Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind Grundlage für die Erstellung der Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten.

    Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier einem Bauvorhaben in der Regel einer oder mehrere öffentliche Belange entgegenstehen.

    Hinweise für Neumünster: F-Plan

    • Den aktuellen Flächennutzungsplan für Neumünster finden Sie unter Bauleitplanung.

    Zuständigkeit

    An die für den Bebauungplan zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Neumünster - Stadtplanung und Erschließung

    Adresse

    Hausanschrift

    Brachenfelder Straße 1-3

    24534 Neumünster

    Parkplätze

    • Parkplatz: Hinterm Stadthaus Brachenfelder Straße 1 und City-Parkhaus
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle am Großflecken

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag und Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag auch 14:00 bis 17:30 Uhr und nach telefonischer Absprache

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2622

    Fax: +49 4321 942-2648

    E-Mail: stadtplanung@neumuenster.de

    Kontaktperson

    • F-Plan, B-Plan, Landschaftsplan

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-72

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2623

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2643

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2680

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2620

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2667

    Internet

    Stichwörter

    Bebauungsplan, Bebauungspläne, Bebauungsplanung, Erschließung, Erschließungsbeitrag, Erschließungsbeiträge, Flächennutzungsplanung, Flächenutzungsplan, Landschaftsplanung, Städtebauförderung, Stadtentwicklung

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de