Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen
Wenn Sie einen Pkw bis 3.500 Kilogramm fahren möchten, müssen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B beantragen.
Beschreibung
Mit der Fahrerlaubnis Klasse B können Sie Kraftfahrzeuge (Kfz) mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 Tonnen fahren. Das Kraftfahrzeug darf zudem für nicht mehr als acht Personen (zusätzlich zur fahrenden Person) ausgelegt sein.
Sie können mit der Führerscheinklasse B Anhänger transportieren, die weniger als 750 Kilogramm wiegen. Wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3,5 Tonnen beträgt, darf der Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen.
Die Fahrerlaubnis Klasse B wird unbefristet erteilt.
Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen. Die Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis für die unterschiedlichen Fahrerlaubnisklassen weichen stark voneinander ab.
Die Fahrerlaubnis wird für die jeweilige Klasse erteilt, wenn der Bewerber:
- seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat,
- das erforderliche Mindestalter erreicht hat:
- 15 Jahre für die Klassen AM,
- 16 Jahre für die Klassen A1, T und L
- 17 Jahre für die Klassen B, BE
- 18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C1, C1E, C, CE, D 1, D1E, D, DE
- 20 Jahre für die Klassen A, D, DE
- 21 Jahre für die Klassen A, C, CE, D1, D1E, D, DE
- 23 Jahre für die Klassen D, DE
- 24 Jahre für die Klassen A, D, DE
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist
- zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,
- die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,
- die Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr beherrscht oder Erste Hilfe leisten kann,
- die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt,
- keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt und die Erfüllung der Voraussetzungen entsprechend nachweist.
Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Ersterteilung
Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen. Die Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis für die unterschiedlichen Fahrerlaubnisklassen weichen stark voneinander ab.
Die Fahrerlaubnis wird für die jeweilige Klasse erteilt, wenn der Bewerber:
- seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat,
- das erforderliche Mindestalter erreicht hat:
- 15 Jahre für die Klassen AM,
- 16 Jahre für die Klassen A1, T und L
- 17 Jahre für die Klassen B, BE
- 18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C1, C1E, C, CE, D 1, D1E, D, DE
- 20 Jahre für die Klassen A, D, DE
- 21 Jahre für die Klassen A, C, CE, D1, D1E, D, DE
- 23 Jahre für die Klassen D, DE
- 24 Jahre für die Klassen A, D, DE
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist
- zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,
- die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,
- die Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr beherrscht oder Erste Hilfe leisten kann,
- die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt,
- keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt und die Erfüllung der Voraussetzungen entsprechend nachweist.
Hinweise für Segeberg: Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.
Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Online-Dienste
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Zuständigkeit
An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Ersterteilung
An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Ansprechpartner
Kreis Segeberg - Führerscheinstelle und Führerscheintausch
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr + 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00Uhr + 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
E-Mail: kfs@segeberg.de
Telefon Festnetz: +49 4551 951-9597(Fahrerlaubnisbehörde)
Telefon Festnetz: +49 4551 951-8770(Führerscheinumtausch)
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Angaben zur Fahrschule
- für Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1.:
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe,
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen,
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung.
- für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1. und 3.:
- Gutachten über besondere Anforderungen,
- Führungszeugnis.
Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.
Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Ersterteilung
- für Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1.:
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe,
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen,
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung.
- für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1. und 3.:
- Gutachten über besondere Anforderungen,
- Führungszeugnis.
Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.
Voraussetzungen
- Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sein.
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Sie können den Antrag auf Erweiterung des Führerscheins frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 21 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- §§ 7 bis 25 Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV)
- § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- GebOSt
Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Ersterteilung
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist bei der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich zu stellen. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft die Unterlagen und ermittelt, ob Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Die Fahrerlaubnis wird durch Aushändigung des Führerscheins erteilt. Dies erfolgt in der Regel mit Bestehen der praktischen Fahrerlaubnisprüfung.
Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Ersterteilung
Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist bei der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich zu stellen. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft die Unterlagen und ermittelt, ob Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Die Fahrerlaubnis wird durch Aushändigung des Führerscheins erteilt. Dies erfolgt in der Regel mit Bestehen der praktischen Fahrerlaubnisprüfung.
Fristen
- Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt.
- Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E, D, D1, DE und D1E werden bei Vorliegen entsprechender Eignungsnachweise jeweils für fünf Jahre erteilt. Die Verlängerung der Klassen D, D1, DE und D1E kann nur dann über die Vollendung des 50. Lebensjahres hinaus erfolgen, wenn der Antragsteller zusätzlich die Erfüllung der "besonderen Anforderungen" nachweist.
Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.
Antragsfrist: 12 Monate (Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden haben.)
Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Ersterteilung
- Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt.
- Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E, D, D1, DE und D1E werden bei Vorliegen entsprechender Eignungsnachweise jeweils für fünf Jahre erteilt. Die Verlängerung der Klassen D, D1, DE und D1E kann nur dann über die Vollendung des 50. Lebensjahres hinaus erfolgen, wenn der Antragsteller zusätzlich die Erfüllung der "besonderen Anforderungen" nachweist.
Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die erste Fahrerlaubnis erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert 2 Jahre.
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Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023
Stichwörter
Führerschein, Fahrerlaubnisklasse B, Führerscheinklasse B, Ersterteilung, Pkw, Auto, B-Klasse, PKW-Führerschein, Fahrerlaubnis
Metainformation
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