Fahrerlaubnis Umschreibung aus Drittstaaten außerhalb der EU oder des EWR

    Fahrerlaubnis: Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

    EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung.

    Beschreibung

    Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland für die Dauer von 6 Monaten Kraftfahrzeuge führen, wenn sie keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Wenn nach Wohnsitzbegründung weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sogenannte Umschreibung).

    EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung.

    Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland zeitlich befristet sind, gelten die deutschen Gültigkeitsfristen auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder eine längere Frist eingetragen ist.

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).
    Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Straßenverkehrsbehörde Flensburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Gutenbergstraße 23

    24941 Flensburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0461 81150

    E-Mail: zulassungfl@schleswig-flensburg.de

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Führerscheinstelle Schleswig

    Adresse

    Hausanschrift

    St. Jürgener Straße 49

    24837 Schleswig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4621 87-820

    Fax: +49 4621 87-337

    E-Mail: KFZ-Zulassung@schleswig-flensburg.de

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Führerscheinstelle Flensburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Gutenbergstraße 23

    24941 Flensburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0461 81150

    Fax: +49 4621 87-337

    E-Mail: zulassungfl@schleswig-flensburg.de

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular (wird gegebenenfalls in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt),
    • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass),
    • gegebenenfalls Meldebescheinigung,
    • aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
    • gültiger ausländischer Führerschein (bei Nicht-EU/EWR-Führerscheinen mit amtlicher Übersetzung).

    Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 28, 30, 31 FeV

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Ausland, Migration, Führerschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de