Fahrerlaubnis: Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung.
Beschreibung
Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland für die Dauer von 6 Monaten Kraftfahrzeuge führen, wenn sie keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Wenn nach Wohnsitzbegründung weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sogenannte Umschreibung).
EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung.
Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland zeitlich befristet sind, gelten die deutschen Gültigkeitsfristen auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder eine längere Frist eingetragen ist.
Hinweise für Rendsburg-Eckernförde: Fahrerlaubnis: Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Kontakt Fahrerlaubnisbehörde:
Tel. +49 4331 202-7038
fahrerlaubnisbehoerde@kreis-rd.de
In aller Regel ist ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich.
Bitte senden Sie Ihre Anträge per Post zu.
Kontakt Fahrerlaubnisbehörde:
Tel. +49 4331 202-7038
fahrerlaubnisbehoerde@kreis-rd.de
In aller Regel ist ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich.
Bitte senden Sie Ihre Anträge per Post zu.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail. Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr Mi. 7:15-12:00 Uhr Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Fr. 8:00-12:00 Uhr Abweichende Öffnungszeiten gelten für: Zuwanderung Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 8:00-12:00 Uhr Fr. geschlossen Aufzug vorhanden: ja
Kontakt
Kontaktperson
Frau Marie Claußen
Frau Melanie Gaycken
Frau Silvia Grudda
Frau Jessica Hinz
Frau Cornelia Proplesch
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (wird gegebenenfalls in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt),
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass),
- gegebenenfalls Meldebescheinigung,
- aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
- gültiger ausländischer Führerschein (bei Nicht-EU/EWR-Führerscheinen mit amtlicher Übersetzung).
Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Hinweise für Rendsburg-Eckernförde: Fahrerlaubnis: Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Eine Meldebescheinigung ist nur erforderlich, wenn ein Pass eingereicht wird.
Eine Meldebescheinigung ist nur erforderlich, wenn ein Pass eingereicht wird.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 28, 30, 31 FeV
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise für Rendsburg-Eckernförde: Fahrerlaubnis: Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Abhängig vom Ausstellerstaat beträgt die Gebühr 35,00 bis 43,60 Euro.
Abhängig vom Ausstellerstaat beträgt die Gebühr 35,00 bis 43,60 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Migration, Ausland, Führerschein