Fahrerlaubnis Umschreibung aus Drittstaaten außerhalb der EU oder des EWR

    Fahrerlaubnis: Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

    EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung.

    Beschreibung

    Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland für die Dauer von 6 Monaten Kraftfahrzeuge führen, wenn sie keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Wenn nach Wohnsitzbegründung weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sogenannte Umschreibung).

    EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung.

    Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland zeitlich befristet sind, gelten die deutschen Gültigkeitsfristen auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder eine längere Frist eingetragen ist.

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).
    Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

    Ansprechpartner

    Stadt Neumünster - Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Plöner Straße 27

    24534 Neumünster

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr (Nur nach Terminvereinbarung über Online-Terminvergabe!)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2134

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2443

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2757

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2777

    Fax: +49 4321 942-2346(Verkehrsbehörde)

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2256

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@neumuenster.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular (wird gegebenenfalls in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt),
    • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass),
    • gegebenenfalls Meldebescheinigung,
    • aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
    • gültiger ausländischer Führerschein (bei Nicht-EU/EWR-Führerscheinen mit amtlicher Übersetzung).

    Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 28, 30, 31 FeV

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Ausland, Migration, Führerschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de