Fahrerlaubnis: Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung.
Beschreibung
Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland für die Dauer von 6 Monaten Kraftfahrzeuge führen, wenn sie keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Wenn nach Wohnsitzbegründung weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sogenannte Umschreibung).
EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung.
Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland zeitlich befristet sind, gelten die deutschen Gültigkeitsfristen auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder eine längere Frist eingetragen ist.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Ansprechpartner
Ordnungsamt; Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Schlutuper Straße 14
23566 Lübeck
Fotoautomat steht nicht zur Verfügung. Vorsprache nur mit Termin. Nur EC-Kartenzahlung / Kreditkartenzahlung möglich!
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 14:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Für alle unsere Dienstleistungen benötigen Sie einen Termin. Wenn Sie kurzfristig einen Termin wünschen, schauen Sie bitte wochentags bis 8:30 Uhr in unseren Online-Kalender. Dort können Sie sehen, ob noch kurzfristig verfügbare Termine vorhanden sind. Termine können Sie ganz einfach online unter luebeck.de/termine oder telefonisch unter +49 451 122-3311 buchen. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de
De-Mail: info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de
Formulare
Musterbescheinigung augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2.2 FeV
Musterbescheinigung ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr.1 FeV
Verzeichnis der Fahrschulen in Lübeck und Ostholstein, bei denen Fahreignungsseminare durchgeführt werden
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnis: Einverständniserklärung Aktenversand
Musterbescheinigung ärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV
Stichwörter
begleitetes Fahren, Begleitetes Fahren ab 17, Berechtigung zum LKW fahren, Dienstfahrerleubnis, Fahrerkarte, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis abgeben, Fahrerlaubnis für Taxi, Fahrerlaubnis verlängern, Fahrerlaubnisklassen, Fahrgastbeförderung, Fahrgenehmigung, Fahrlehrerwesen, Fahrschule, Fahrschulen, Fahrverbot, Führerschein, Führerschein umtauschen, Führerscheinstelle, Führerscheintausch, Ortskundeprüfung, vorläufige Fahrerlaubnis, vorläufiger Führerschein
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (wird gegebenenfalls in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt),
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass),
- gegebenenfalls Meldebescheinigung,
- aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
- gültiger ausländischer Führerschein (bei Nicht-EU/EWR-Führerscheinen mit amtlicher Übersetzung).
Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Hinweise für Lübeck: Fahrerlaubnis: Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Schweizer Führerschein – Nicht-EU/EWR – deutsche Sprache – keine Übersetzung nötig
Englischer Führerschein – Nicht-EU/EWR – englische Sprache – Übersetzung nötig
Es befindet sich kein Fotoautomat vor Ort
Schweizer Führerschein - Nicht-EU/EWR - deutsche Sprache - keine Übersetzung nötig
Englischer Führerschein - Nicht-EU/EWR - englische Sprache - Übersetzung nötig
Es befindet sich kein Fotoautomat vor Ort
Rechtsgrundlage(n)
§§ 28, 30, 31 FeV
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lübeck: Fahrerlaubnis: Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
4 Wochen (EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung.)
4 Wochen (EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung.)
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise für Lübeck: Fahrerlaubnis: Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Die Gebühren betragen 42,60€ .
Die Gebühren betragen 42,60€ .
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Führerschein, Migration, Ausland