Fahrerlaubnis: Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung.
Beschreibung
Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland für die Dauer von 6 Monaten Kraftfahrzeuge führen, wenn sie keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Wenn nach Wohnsitzbegründung weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sogenannte Umschreibung).
EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung.
Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland zeitlich befristet sind, gelten die deutschen Gültigkeitsfristen auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder eine längere Frist eingetragen ist.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse
Aktuelles
Termine vereinbaren Angelegenheiten im Zusammenhang mit Fahrerlaubnissen werden zu unseren Öffnungszeiten bearbeitet. Dafür ist jedoch ausnahmslos eine vorherige Online-Termin-Vergabe unter www.kiel.de/terminvereinbarung-kfz erforderlich. Bitte vereinbaren Sie den Termin rechtzeitig. Wenn Sie online keinen Termin vereinbaren können: Sie erreichen uns telefonisch unter 0431 901 2800 oder per E-Mail an  fahrerlaubnisbehoerde@kiel.de . Abholung von Führerscheinen: Kommen Sie ohne Termin zu unseren Öffnungszeiten an unseren Abholschalter. (Zum Beispiel, wenn Sie Ihre Prüfung bestanden haben, oder eine entsprechende Information von uns bekommen haben.) Unterlagen Bitte beachten Sie, dass alle Unterlagen zur Antragsstellung vollständig vorliegen müssen. Falls Führungszeugnisse für die Antragstellung erforderlich sind, müssen diese als Belegart „O“ beim Einwohnermeldeamt beantragt werden. Weiterführende Informationen sowie die erforderlichen Anträge finden Sie unter den jeweiligen Dienstleistungen. Unternehmens- und Werkstattkarten können einfach per E-Mail beantragt werden. Gerne können Sie uns die auf unserer Homepage genannten Unterlagen als Anhang übersenden. Wir bestellen die entsprechende(n) Karte(n) und informieren Sie, sobald diese bei uns zur Abholung bereit liegt (liegen).  Bitte sprechen Sie für die Abholung zu unseren Öffnungszeiten vor. Es ist keine Terminvereinbarung notwendig, jedoch muss ggf. mit Wartezeit gerechnet werden. Die Gebühr ist bei der Aushändigung zu bezahlen.  Gebühren Für die Eintragung der Schlüsselzahlen 96, 196 und 197 im Führerschein wird eine wird eine zusätzliche Gebühr von 28,60 Euro erhoben.  Die Gebühren für den Fahrerqualifikationsnachweis betragen für den Versand an die Meldeanschrift 32,50 Euro und für die Expressabholung 37,90 Euro.  Wir arbeiten  bargeldlos . Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen  EC- und Kreditkarten  bezahlt werden (kein PayPal).   Hygiene Wir bitten Sie, einzeln zum Termin zu erscheinen. Nur in dringenden begründeten Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Begleitung durch Dolmetscher*in oder erziehungsberechtigte Personen können wir davon abweichen.  Umtausch der alten Führerscheine Für die mit 1. Wohnsitz in Kiel gemeldeten Führerscheininhaber*innen, die noch im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sind,  steht während der Öffnungszeiten ein Schnellschalter für die Abgabe der Antragsunterlagen zur Verfügung. Eine Terminbuchung ist nicht erforderlich, allerdings ist mit Wartezeiten zu rechnen. Die Bearbeitung erfolgt dann im Backoffice, und die Führerscheine werden von der Bundesdruckerei direkt zur Wohnanschrift geschickt.   Welche Unterlagen brauche ich für den Umtausch? amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass) bei Vorlage eines Reisepasses wird zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung (bezüglich Ihrer Anschrift) benötigt jetziger Führerschein aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild) Wurde der jetzige Führerschein nicht von der Landeshauptstadt Kiel ausgestellt, muss zusätzlich eine Karteikartenabschrift von der damals ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden.   Kosten und Gebühren für den Umtausch: Die Gebühr beträgt 33,50 Euro und kann nur kontaktlos oder per Karte bezahlt werden. Es ist keine Barzahlung möglich.   Eine Liste mit Fristen für den Umtausch nach Ausstellungsjahr des Führerscheins finden Sie hier. Beantragung von Karteikartenschriften der Führerscheine
Adresse
Hausanschrift
Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden - kein PayPal.
Behindertenparkplatz: im Innenhof
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: im Innenhof
Anzahl: 100
Gebühren: nein
Stadtrade
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 13:00 Uhr Dienstag 07:30 - 13:00 Uhr  Mittwoch geschlossen Donnerstag 13:00 - 17:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Für alle Angelegenheiten ist eine vorab Online-Termin-Vereinbarung erforderlich.
Kontakt
Internet
Stichwörter
Führerscheinstelle
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (wird gegebenenfalls in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt),
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass),
- gegebenenfalls Meldebescheinigung,
- aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
- gültiger ausländischer Führerschein (bei Nicht-EU/EWR-Führerscheinen mit amtlicher Übersetzung).
Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Hinweise für Kiel: Unterlagen, Gebühren, Fristen, Hinweise HS
Eine Meldebescheinigung ist nur erforderlich, wenn ein Pass eingereicht wird.
Wenn der Führerschein aus einem Land ausgestellt worden ist, was weder zur EU noch zum EWR gehört, noch in der Anlage 11 genannt wird, muss ebenfalls ein bestandener Sehtest und eine Teilnahmebescheinigung an einem Erste-Hilfe-Kurs vorgelegt werden.
Bitte hier den Link für die Anlage 11 der FeV einfügen: Anlage 11 FeV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Eine Meldebescheinigung ist nur erforderlich, wenn ein Pass eingereicht wird.
Wenn der Führerschein aus einem Land ausgestellt worden ist, was weder zur EU noch zum EWR gehört, noch in der Anlage 11 genannt wird, muss ebenfalls ein bestandener Sehtest und eine Teilnahmebescheinigung an einem Erste-Hilfe-Kurs vorgelegt werden.
Bitte hier den Link für die Anlage 11 der FeV einfügen: Anlage 11 FeV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Rechtsgrundlage(n)
§§ 28, 30, 31 FeV
Fristen
Hinweise für Kiel: Unterlagen, Gebühren, Fristen, Hinweise HS
Aufgrund umfangreicher Überprüfungen von ausländischen Fahrerlaubnisdokumenten kann die Bearbeitung von Anträgen auf Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (Drittstaaten) aktuell bis zu 6 Monate dauern.
Aufgrund umfangreicher Überprüfungen von ausländischen Fahrerlaubnisdokumenten kann die Bearbeitung von Anträgen auf Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (Drittstaaten) aktuell bis zu 6 Monate dauern.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise für Kiel: Unterlagen, Gebühren, Fristen, Hinweise HS
Die Gebühren für die Antragstellung sind abhängig vom Ausstellungsland des Führerscheins.
EU-/ EWR- Führerschein: 36,30 Euro
Anlage 11: 36,30 Euro
Drittstaat: 43,90 Euro
Nur im Falle der Umschreibung eines EU- oder EWR Führerscheins kann der Führerschein per Express bestellt werden, oder ein vorläufiger Führerschein ausgehändigt werden. Bei einer Express- Bestellung fordern wir eine Antragsgebühren in Höhe von 65,10 Euro an.
Für die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 8,70 Euro an.
Wir arbeiten bargeldlos. Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden (kein PayPal).
Die Gebühren für die Antragstellung sind abhängig vom Ausstellungsland des Führerscheins.
EU-/ EWR- Führerschein: 36,30 Euro
Anlage 11: 36,30 Euro
Drittstaat: 43,90 Euro
Nur im Falle der Umschreibung eines EU- oder EWR Führerscheins kann der Führerschein per Express bestellt werden, oder ein vorläufiger Führerschein ausgehändigt werden. Bei einer Express- Bestellung fordern wir eine Antragsgebühren in Höhe von 65,10 Euro an.
Für die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 8,70 Euro an.
Wir arbeiten bargeldlos. Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden (kein PayPal).
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Migration, Ausland, Führerschein