Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen

    Wenn Sie ihr Auto für den dauerhaften Verbleib ins Ausland überführen möchten, dann benötigen Sie dafür ein Ausfuhrkennzeichen.

    Beschreibung

    Sie wollen Ihr Fahrzeug zum dauernden Verbleib ins Ausland überführen?

    Dafür benötigen Sie eine internationale Zulassung mit einem Ausfuhrkennzeichen.
    Diese Ausfuhrzulassung bekommen Sie höchstens für ein Jahr erteilt.

    Hinweis: Wenn Sie ein Ausfuhrkennzeichen erhalten haben, sind Sie für dessen Gültigkeitszeitraum (mindestens einen Monat) steuerpflichtig. Haben Sie kein inländisches Bankkonto, erkundigen Sie sich bei Ihrer Zulassungsbehörde über das Verfahren zur Zahlung der Fahrzeugsteuer.

    zuständige Stelle

    die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben

    Zulassungsbehörde ist,

    • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
    • für einen Landkreis: das Landratsamt

    Ansprechpartner

    KFZ-Zulassungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 17-18

    24306 Plön

    Öffnungszeiten

    Die Zulassungsstelle in Plön und Schwentinental ist seit dem 01. Juli 2023 ausschließlich mit Terminvergabe geöffnet. Es gibt eine Ausnahme: Die Kfz-Zulassungsbehörde ausschließlich am Standort in Plön bietet - neben den digital buchbaren Terminen - zusätzlich jeweils dienstags, in der Zeit von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr eine offene Sprechstunde an, in der die Möglichkeit besteht, sich eine Wartenummer zu ziehen. Sie haben die Möglichkeit einer Online-Terminreservierung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4522 743900

    Fax: +49 4522 74395155

    E-Mail: zulassung@kreis-ploen.de

    Version

    Technisch erstellt am 28.03.2013 (von: Webservice, Kreis Plön)

    Technisch geändert am 17.12.2024 (von: Webservice, Kreis Plön)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • bei Vertretung: zusätzlich
      • schriftliche Vollmacht
      • Einverständniserklärung, dass die Kfz-steuerlichen Verhältnisse oder rückständige Gebühren bekannt gegeben werden dürfen.
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
    • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
    • bei juristischen Personen/Firmen:
      • Handelsregisterauszug oder
      • Gewerbeanmeldung  oder
      • Vereinsregisterauszug
    • Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief, gegebenenfalls eine vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellte Abmeldebestätigung)
    • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge
    • Nachweis einer gültigen  Hauptuntersuchung (HU), wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist oder vorher als Mietfahrzeug, Taxi oder Ähnliches zugelassen war für die gesamte Laufzeit der Ausfuhrzulassung. Durch den letzten HU-Bericht oder entsprechend der Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
    • bei zugelassenen Fahrzeugen: zusätzlich Kennzeichen

    Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese telefonisch anfordern. Die Versicherung wird automatisch verständigt.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs sind:

    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. 
    • Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
    • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
    • Das Fahrzeug muss über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) verfügen. Liegt der Fälligkeitstermin der Hauptuntersuchung vor dem Ablauf der Ausfuhrzulassung, müssen Sie den Untersuchungsbericht einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation über die neue Hauptuntersuchung vorlegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.

    War das Fahrzeug bisher zugelassen, entstempelt die Zulassungsbehörde die bisherigen Kennzeichen. Anschließend erhalten Sie das Ausfuhrkennzeichen für die Dauer der Haftpflichtversicherung, längstens für ein Jahr.

    Tipp: Die Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.

    Kosten

    Gebühren nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 31,40

    Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen zusätzliche Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein am 30.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 17.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Händler Kfz-Kennzeichen, Zollkennzeichen, Überführungsfahrt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)