Ausfuhrkennzeichen beantragen

    Beschreibung

    Sie wollen Ihr Fahrzeug zum dauernden Verbleib ins Ausland überführen?

    Dafür benötigen Sie eine internationale Zulassung mit einem Ausfuhrkennzeichen.
    Diese Ausfuhrzulassung bekommen Sie höchstens für ein Jahr erteilt.

    Hinweis: Wenn Sie ein Ausfuhrkennzeichen erhalten haben, sind Sie für dessen Gültigkeitszeitraum (mindestens einen Monat) steuerpflichtig. Haben Sie kein inländisches Bankkonto, erkundigen Sie sich bei Ihrer Zulassungsbehörde über das Verfahren zur Zahlung der Fahrzeugsteuer.

    zuständige Stelle

    die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben

    Zulassungsbehörde ist,

    • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
    • für einen Landkreis: das Landratsamt

    Ansprechpartner

    Kreis Nordfriesland - Zulassungsstelle Husum

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 6

    25813 Husum

    Kontakt

    Fax: 04841 67-283

    Telefon Festnetz: 04841 67-275

    E-Mail: zulassung@nordfriesland.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Beide Zulassungsstellen in Nordfriesland (Husum und Niebüll) sind für das gesamte Kreisgebiet zuständig. Sie haben die freie Wahl, zu welcher KfZ-Zulassungsstelle Sie gehen möchten.

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Nordfriesland - Zulassungsstelle Niebüll

    Adresse

    Hausanschrift

    Gerberstraße 5

    25899 Niebüll

    Kontakt

    Fax: 04661 9031-169

    Telefon Festnetz: 04661 9031-168

    E-Mail: zulassung@nordfriesland.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • bei Vertretung: zusätzlich
      • schriftliche Vollmacht
      • Einverständniserklärung, dass die Kfz-steuerlichen Verhältnisse oder rückständige Gebühren bekannt gegeben werden dürfen.
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
    • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
    • bei juristischen Personen/Firmen:
      • Handelsregisterauszugoder
      • Gewerbeanmeldungoder
      • Vereinsregisterauszug
    • Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief, gegebenenfalls eine vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellte Abmeldebestätigung)
    • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge
    • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU), wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist oder vorher als Mietfahrzeug, Taxi oder Ähnliches zugelassen war für die gesamte Laufzeit der Ausfuhrzulassung. Durch den letzten HU-Bericht oder entsprechend der Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
    • bei zugelassenen Fahrzeugen: zusätzlich Kennzeichen

    Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese telefonisch anfordern. Die Versicherung wird automatisch verständigt.

    Hinweise für Nordfriesland: Kfz: Ausfuhrkennzeichen

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
    • oder Übereinstimmungsbescheinigung (COC),
    • bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,
    • Personalausweis
    • oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
    • oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes,
    • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge,
    • Prüfbericht über die letzte (noch gültige) Hauptuntersuchung (HU),
    • gegebenenfalls Bankeinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (muss bei Zulassung durch einen Dritten beziehungsweise bei abweichendem Kontoinhaber schriftlich vorgelegt werden; die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen).


    bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich

    • Kfz-Kennzeichenschilder,
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),


    bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen zusätzlich

    • Abmeldebestätigung (wenn bis 30. September 2005 stillgelegt)
    • oder Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der Außerbetriebsetzung.


    Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.

    Hinweis: Die Zulassungsbehörde kann die Vorführung des Fahrzeugs zum Zweck der Identifizierung verlangen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs sind:

    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. 
    • Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
    • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
    • Das Fahrzeug muss über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung(HU) verfügen. Liegt der Fälligkeitstermin der Hauptuntersuchung vor dem Ablauf der Ausfuhrzulassung, müssen Sie den Untersuchungsbericht einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation über die neue Hauptuntersuchung vorlegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.

    War das Fahrzeug bisher zugelassen, entstempelt die Zulassungsbehörde die bisherigen Kennzeichen. Anschließend erhalten Sie das Ausfuhrkennzeichen für die Dauer der Haftpflichtversicherung, längstens für ein Jahr.

    Tipp: Die Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.

    Kosten

    Gebühren nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 31,40

    Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen zusätzliche Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein am 30.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Überführungsfahrt, Händler Kfz-Kennzeichen, Zollkennzeichen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English