Ersatz für eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
Für den (alten) Fahrzeugbrief besteht keine generelle Umtauschpflicht in eine Zulassungsbescheinigung Teil II.
Beschreibung
Eine generelle Umtauschpflicht vom alten Fahrzeugbrief in die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) besteht nicht. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II auszustellen ist (zum Beispiel weil diese verloren gegangen ist oder wenn die Ausstellung einer neuen ZB I (Fahrzeugschein) erforderlich wird) und zwar unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugschein noch vorhanden ist.
Der Fahrzeugbrief wird entwertet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt (Hinweis: Der Fahrzeugschein wird vernichtet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt).
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) kann ein Ersatzdokument ausgestellt werden. Auf Verlangen der Zulassungsbehörde muss eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib der Originaldokumente abgegeben werden. Das Ersatzdokument darf erst ausgefertigt werden, wenn die in Verlust geratene Zulassungsbescheinigung Teil II durch das Kraftfahrt-Bundesamt im Verkehrsblatt aufgeboten wurde und die dabei gesetzte Frist von 14 Tagen abgelaufen ist. Sofern dazu Anlass besteht, ist eine Anzeige bei der Polizei ratsam.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.
Ansprechpartner
Hansestadt Lübeck - St. Gertrud Bürgerservicebüro
Adresse
Hausanschrift
Meesenring 7
23539 Lübeck
Nur EC- oder Kartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich. Schilderpräger ist vor Ort. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck)
Parkplätze
- Parkplatz: Öffentlicher Verkehrsraum Meesenring
Anzahl: k.A. Gebühren: k.A.
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Meesenring
Linie:- Bus: Linie 4, 11
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de
Internet
Formulare
Zulassungsvollmacht
Weitere Informationen
Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen
Stichwörter
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Hansestadt Lübeck - Hochschulstadtteil Bürgerservicebüro
Adresse
Hausanschrift
Carl-Gauß-Straße 9
23562 Lübeck
EC-Karten und Barzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck) Schilderpräger ist vor Ort, grundsätzlich Montag erst um 14:00 Uhr geöffnet Kund:innen mit Terminen am Montag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr müssen geprägte Kennzeichen zum Termin mitbringen. 06er und 07er -Kennzeichen nur nach vorheriger Absprache
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz im öffentlichen Raum
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Grace-Hopper-Str.
Linie:- Bus: Linie 2
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Das Bürgerservicebüro befindet sich im Erdgeschoss.
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Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de
Internet
Formulare
Zulassungsvollmacht
Weitere Informationen
Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen
Stichwörter
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Hansestadt Lübeck - Moisling Bürgerservicebüro
Adresse
Hausanschrift
Moislinger Berg 1
23560 Lübeck
Bürgerservicebüro befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite vom Jugendzentrum! (zurückliegend zwischen Hausnummer 1 und 3). Kassenautomat für Bar- und Kartenzahlung vorhanden. Fotoautomat steht nicht zur Verfügung. Schilderpräger vor Ort.
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz im öffentlichem Raum
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle August-Bebel-Straße
Linie:- Bus: Linie 5, 7, 11, 12
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de
Internet
Formulare
Zulassungsvollmacht
Weitere Informationen
Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen
Stichwörter
abmelden, Abmeldung, Anmeldebescheinigung, anmelden, Anmeldung, Anmeldung Umzug, Diebstahl, GEZ anmelden, Kfz Kennzeichen, Kfz Kennzeichen verloren, Kfz Zulassung, Kfz-Schein, Kfz-Zulassung, Personenabmeldung, Zweitwohnung anmelden
Hansestadt Lübeck - Kücknitz Bürgerservicebüro
Adresse
Hausanschrift
Kirchplatz 7b
23569 Lübeck
Nur EC-Kartenzahlung! Keine Bargeldzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck) Schilderpräger ist vor Ort! 06er und 07er -Kennzeichen nur nach vorheriger Absprache.
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz im öffentlichem Raum
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Kirchstraße
Linie:- Bus: Linie 32
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
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Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de
Internet
Formulare
Zulassungsvollmacht
Weitere Informationen
Rote Händlerkennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen
Stichwörter
Autohändler, Händler, Händlerschalter
Hansestadt Lübeck - St. Lorenz Bürgerservicebüro
Adresse
Hausanschrift
Kreuzweg 9
23558 Lübeck
Im BSB St.Lorenz gibt es momentan kein Schilderpräger. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck) Ausschließlich Kartenzahlung im Bürgerservicebüro
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz im öffentlichem Raum stark begrenzt
Anzahl: k.A. Gebühren: k.A. - Parkplatz: Parkhaus Linden-Arcaden
Anzahl: 456 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle ZOB / Hauptbahnhof
Linie:- Bus: Linie 1,2,3,5,6,7,9,10,11,12,15,16,17,21,30,31,32,39,40
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de
Internet
Formulare
Zulassungsvollmacht
Weitere Informationen
Die Ausgabe von Ausweisen erfolgt in dem Bürgerservicebüro in dem die Beantragung erfolgte !
Stornierung/Absagen/Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung)
Steuervordrucke liegen in allen Bürgerservicebüros aus zusammen mit den gängigsten Anlagen
Grundsteuerreform: Vordruck "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" bekommen Sie in der Mengstraße 16, 23552 Lübeck.
Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen
Stichwörter
Diebstahl
erforderliche Unterlagen
Bei Umtausch der Zulassungsbescheinigung Teil II (oder alter Fahrzeugbrief)
- Aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- aktuelle TÜV-Bescheinigung
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder in beglaubigter Kopie
bei Vereinen zusätzlich:
- Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder in beglaubigter Kopie
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
- schriftliche Einwilligung und Personalausweise der Erziehungsberechtigten
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (oder alter Fahrzeugbrief):
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. alter Fahrzeugschein
- aktuelle TÜV-Bescheinigung
- eidesstattliche Erklärung (persönlich durch den Halter) über den Verlust
- Wurde die Zulassungsbescheinigung II/der Fahrzeugbrief bei der Zulassung nicht an die Halterin/den Halter persönlich ausgehändigt, wird noch eine Bescheinigung der bevollmächtigten Person (z.B. Autohaus) benötigt, dass die Zulassungsbescheinigung II/der Fahrzeugbrief inzwischen an die Halterin/den Halter ausgehändigt wurde.
- gültige Ausweispapiere der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
- Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt!
- bei Firmen: Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Die Zulassungsbescheinigung II/der Fahrzeugbrief wird vom Kraftfahrtbundesamt aufgeboten und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Erst nach Abschluss des Aufbietungsverfahrens kann die neue Zulassungsbescheinigung II ausgestellt und ausgehändigt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lübeck: Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ersetzen
Die Bearbeitungsdauer beträgt 3 bis 4 Wochen.
Kosten
Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die Kfz-Zulassungsbehörde.
Hinweise für Lübeck: Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ersetzen
Die Gebühren sind vorab bei Antragstellung zu bezahlen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein