Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

    Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

    Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

    Hinweise für Segeberg: Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

    Terminpflicht

    Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

    Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

    Bürger*innen-Service

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Ersatz

    Fahrerlaubnisbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

    Ansprechpartner

    Kreis Segeberg - Führerscheinstelle und Führerscheintausch

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldemar-von-Mohl-Straße 2

    23795 Bad Segeberg

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Fahrerlaubnisbehörde und Führerscheinstelle
    Montag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
    Dienstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr + 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
    Mittwoch geschlossen
    Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00Uhr + 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
    Freitag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: kfs@segeberg.de

    Telefon Festnetz: +49 4551 951-9597(Fahrerlaubnisbehörde)

    Telefon Festnetz: +49 4551 951-8770(Führerscheinumtausch)

    Version

    Technisch erstellt am 26.05.2022 (von: Webservice, Kreis Segeberg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Kreis Segeberg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    Kreis Segeberg Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausallee 50

    22846 Norderstedt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04551 9518770(Führerschein Pflichtumtausch)

    Telefon Festnetz: 04551 9519597(sonstige Anliegen)

    E-Mail: fahrerlaubnis@segeberg.de

    Version

    Technisch erstellt am 25.09.2024 (von: Webservice, Stadt Norderstedt)

    Technisch geändert am 08.10.2024 (von: Webservice, Stadt Norderstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausallee 50

    22846 Norderstedt

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 17.02.2011 (von: Stadt Norderstedt Webservice)

    Technisch geändert am 29.10.2024 (von: Webservice, Stadt Norderstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Ersatz

    Abschrift aus der Führerscheinkartei, wenn der Führerschein noch in Papierform bestand und/oder bei einer anderen Führerscheinstelle ausgestellt wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 26.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Führerscheinstelle, Fahrerlaubnisbehörde, Fahrerlaubnis, Führerschein Unbrauchbarkeit, Führerschein Tausch, neuer Führerschein, Diebstahl Führerschein, Verloren, Verlust, Unleserlichkeit, Führerschein, Ersatzführerschein, Führerschein gestohlen, Fahrerlaubnis Unbrauchbarkeit, verloren, Diebstahl, Führerschein unleserlich, Fahrerlaubnis Tausch, Ersatz, Führerschein verloren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

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