Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
Beschreibung
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Hinweise für Pinneberg: Fahrerlaubnis
Grundgebühr: 30,00 €; 3,30 € für Kraftfahrbundesamt und 1,80 € für die Mitteilung an das zentrale Fahrerlaubnisregister bei Probezeit oder 1 € ohne Probezeit. (besteht noch der alte Führerschein: zusätzlich 15 € Umtauschgebühren
bei Verlust: eidesstaatliche Versicherung: 30,70 €
Portokosten: 2,18 €
vorläufiger Führerschein: 7,70 €
Grundgebühr: 30,00 €; 3,30 € für Kraftfahrbundesamt und 1,80 € für die Mitteilung an das zentrale Fahrerlaubnisregister bei Probezeit oder 1 € ohne Probezeit. (besteht noch der alte Führerschein: zusätzlich 15 € Umtauschgebühren
bei Verlust: eidesstaatliche Versicherung: 30,70 €
Portokosten: 2,18 €
vorläufiger Führerschein: 7,70 €
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Ersatz
Fahrerlaubnisbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Ansprechpartner
Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
Anzahl: 30
Gebühren: nein
Kurt-Wagener-Straße
Bus: 6502
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4121 4502-0
Internet
Stichwörter
Führerscheinstelle
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Ersatz
Abschrift aus der Führerscheinkartei, wenn der Führerschein noch in Papierform bestand und/oder bei einer anderen Führerscheinstelle ausgestellt wurde.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 26.10.2022
Stichwörter
Führerscheinstelle, Fahrerlaubnisbehörde, Fahrerlaubnis, Führerschein Unbrauchbarkeit, Führerschein Tausch, neuer Führerschein, Diebstahl Führerschein, Verloren, Verlust, Unleserlichkeit, Führerschein, Ersatzführerschein, Führerschein gestohlen, Fahrerlaubnis Unbrauchbarkeit, verloren, Diebstahl, Führerschein unleserlich, Fahrerlaubnis Tausch, Ersatz, Führerschein verloren