Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

    Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

    Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Ersatz

    Fahrerlaubnisbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

    Ansprechpartner

    Kreis Nordfriesland - Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 6

    25813 Husum

    Öffnungszeiten

    Terminvereinbarung Falls Sie einen Termin mit einem Mitarbeitenden der Führerscheinstelle wünschen, so schreiben Sie uns bitte eine Mail mit Ihrem Vor- und Nachnamen, Telefonnummer und den Grund Ihres Anliegens. Senden Sie Ihre allgemeine Anfrage, Ihren Terminwunsch oder Anträge, die Sie einreichen möchten, bitte per E-Mail an verkehrsabteilung@nordfriesland.de oder nehmen telefonisch Kontakt auf.

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04841 67-210

    Fax: 04841 67-484

    E-Mail: verkehrsabteilung@nordfriesland.de

    Version

    Technisch erstellt am 29.03.2019 (von: Webservice, Kreis Nordfriesland)

    Technisch geändert am 11.04.2024 (von: Schulze, Dagmar)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Ersatz

    Abschrift aus der Führerscheinkartei, wenn der Führerschein noch in Papierform bestand und/oder bei einer anderen Führerscheinstelle ausgestellt wurde.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 26.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Führerscheinstelle, Fahrerlaubnisbehörde, Fahrerlaubnis, Führerschein Unbrauchbarkeit, Führerschein Tausch, neuer Führerschein, Diebstahl Führerschein, Verloren, Verlust, Unleserlichkeit, Führerschein, Ersatzführerschein, Führerschein gestohlen, Fahrerlaubnis Unbrauchbarkeit, verloren, Diebstahl, Führerschein unleserlich, Fahrerlaubnis Tausch, Ersatz, Führerschein verloren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)