Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

    Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

    Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

    Hinweise für Lübeck: Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

    Ein vorläufiger Führerschein kann nur ausgestellt werden, wenn die Fahrerlaubnisdaten bzw. die Kateikartenabschrift vorliegt.
    Für die Verlustanzeige benötigt die Polizei die Führerscheinnummer.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Fahrerlaubnisbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

    Ansprechpartner

    Hansestadt Lübeck - Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlutuper Straße 14

    23566 Lübeck

    Fotoautomat steht nicht zur Verfügung. Vorsprache nur mit Termin. Nur EC-Kartenzahlung / Kreditkartenzahlung möglich!

    Parkplätze

    • Parkplatz: Öffentlicher Verkehrsraum Meesenring
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Kaufhof
      Linie:
      • Bus: 4, 5, 11

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de

    Internet

    Stichwörter

    begleitetes Fahren, Begleitetes Fahren ab 17, Berechtigung zum LKW fahren, Dienstfahrerleubnis, Fahrerkarte, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis abgeben, Fahrerlaubnis für Taxi, Fahrerlaubnis verlängern, Fahrerlaubnisklassen, Fahrgastbeförderung, Fahrgenehmigung, Fahrlehrerwesen, Fahrschule, Fahrschulen, Fahrverbot, Führerschein, Führerschein umtauschen, Führerscheinstelle, Führerscheintausch, Ortskundeprüfung, vorläufige Fahrerlaubnis, vorläufiger Führerschein

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Abschrift aus der Führerscheinkartei, wenn der Führerschein noch in Papierform bestand und/oder bei einer anderen Führerscheinstelle ausgestellt wurde.

    Hinweise für Lübeck: Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebescheinigung,  
    • 1 aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
    • evtl. Diebstahlanzeige der Polizei,
    • Sollte der verloren gegangene Papierführerschein nicht von der Hansestadt Lübeck ausgestellt worden sein, muss eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde beantragt werden. Um das Verfahren zu beschleunigen, können Sie diese gerne selbst anfordern und uns zukommen lassen, andernfalls fordern wir die Abschrift bei Ihrer Vorsprache an. Wenn Sie im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind bzw. waren, ist die Anforderung einer Karteikartenabschrift nicht nötig. Die Fahrerlaubnisdaten sind im Zentralen Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg gespeichert und können von uns abgerufen werden.
    • (EC-Karte)

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lübeck: Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

    Die Bearbeitungsdauer liegt je nach Arbeitsaufkommen bei ca. 3 Wochen. Falls vorab eine Karteikartenabschrift (vom Ausstellungsort des Führerscheins) angefordert werden muss, verzögert sich das Verfahren dementsprechend.

    3 Wochen

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Lübeck: Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen


    Eine Gebühr von 32,30 fällt an.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 26.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Diebstahl, Führerschein verloren, Führerschein Unbrauchbarkeit, Fahrerlaubnisbehörde, Führerscheinstelle, Führerschein unleserlich, verloren, Ersatz, Fahrerlaubnis Tausch, neuer Führerschein, Ersatzführerschein, Führerschein, Unleserlichkeit, Diebstahl Führerschein, Fahrerlaubnis Unbrauchbarkeit, Verloren, Verlust, Fahrerlaubnis, Führerschein gestohlen, Führerschein Tausch

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de