Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Hinweise für Rendsburg-Eckernförde: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise für Rendsburg-Eckernförde: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Sie können sich mit Ihrem Anliegen wohnortunabhängig an die Kfz-Zulassungsbehörden in Rendsburg, Eckernförde, Altenholz oder Hohenwestedt wenden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 8.00-12.00 Uhr; Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr; Mi 8.00-12.00 Uhr; Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr; Fr 8.00-12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Altenholz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo., Do. 07:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:00 Uhr Di. 07:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:00 Uhr Mi. geschlossen Fr. 07:00 - 11:00 Uhr
Kontakt
Internet
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail. Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr Mi. 7:15-12:00 Uhr Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Fr. 8:00-12:00 Uhr Abweichende Öffnungszeiten gelten für: Zuwanderung Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 8:00-12:00 Uhr Fr. geschlossen Aufzug vorhanden: ja
Kontakt
Kontaktperson
Herr Nils-Hermann Eisermann
Internet
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Hohenwestedt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 905
24758 Hohenwestedt
Öffnungszeiten
Zutritt nur nach telefonischer Terminvereinbarung! Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 8:00-11:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder Kennzeichenschilder sind zur Entwertung in der Zulassungsbehörde vorzulegen
-
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 11.04.2024
Stichwörter
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