Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wenn eine Verlängerung ansteht.
Beschreibung
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis in folgenden Fällen umschreiben lassen:
- die Gültigkeit Ihres Führerscheins endet,
- die Gültigkeit einzelner Fahrerlaubnisklassen endet.
Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.
EU-/EWR-Führerschein für nicht-harmonisierte Klassen:
Wenn Sie ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Für EU-/EWR-Führerscheine harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE):
Sie benötigen Sie keine Umschreibung.
Hinweise für Segeberg: Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
Umtausch des Papierführerscheins und Karteikartenabschrift
Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Pflichtumtausch der unbefristet gültigen (Papier-)Führerscheine in den auf 15 Jahre befristeten EU-Kartenführerschein.
Mit den Online-Formularen des Kreises zum neuen Führerschein:
Bürger*innen, die noch im Besitz eines Papierführerscheines sind, können einen Umtauschantrag online oder per Post anfordern.
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.
Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Umtausch des Papierführerscheins und Karteikartenabschrift
Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Pflichtumtausch der unbefristet gültigen (Papier-)Führerscheine in den auf 15 Jahre befristeten EU-Kartenführerschein.
Mit den Online-Formularen des Kreises zum neuen Führerschein:
Bürger*innen, die noch im Besitz eines Papierführerscheines sind, können einen Umtauschantrag online oder per Post anfordern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
Fahrerlaubnisbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreis Segeberg - Führerscheinstelle und Führerscheintausch
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr + 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00Uhr + 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
E-Mail: kfs@segeberg.de
Telefon Festnetz: +49 4551 951-9597(Fahrerlaubnisbehörde)
Telefon Festnetz: +49 4551 951-8770(Führerscheinumtausch)
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebestätigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45mm x 35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- gültiger Führerschein eines EU- oder EWR-Staates
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
- Widerspruch
- Klage
Verfahrensablauf
Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
- Sie stellen den Antrag auf Umschreibung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde.
- Die Fahrerlaubnisbehörde prüft Ihren Antrag nebst Unterlagen.
- Sie erhalten dann von der Fahrerlaubnisbehörde einen Bescheid.
Fristen
Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
Individuell
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023
Stichwörter
Europäische Union, Umschreibung, Europäischer Wirtschaftsraum, Fahrerlaubnis umschreiben, Umtausch ausländischer Fahrerlaubnis