• Remmels (Landkreis Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Holstein)
Fahrerlaubnis Umschreibung aus der EU und dem EWR

Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben

Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wenn eine Verlängerung ansteht.

Beschreibung

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis in folgenden Fällen umschreiben lassen:

  • die Gültigkeit Ihres Führerscheins endet,
  • die Gültigkeit einzelner Fahrerlaubnisklassen endet.

Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.

EU-/EWR-Führerschein für nicht-harmonisierte Klassen:

Wenn Sie ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

Für EU-/EWR-Führerscheine harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE):

Sie benötigen Sie keine Umschreibung.

Hinweise für Rendsburg-Eckernförde: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)

Kontakt Fahrerlaubnisbehörde:

+49 4331 202-7038
fahrerlaubnisbehoerde@kreis-rd.de

Terminreservierung

In aller Regel ist ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich.
Bitte senden Sie Ihre Anträge per Post zu.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Antragsformular mit Datum und Unterschrift
  • Kopie des bisherigen Führerscheines (Vor- und Rückseite)
  • Kopie des gültigen Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder des gültigen Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild der Größe 35 x 45 mm im Hochformat (Bitte das Foto nicht den Maßen entsprechend vorschneiden!), das den Antragsteller in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigt
  • Verwaltungsgebühren in Höhe von 30,20 Euro
    Sie erhalten nach Antragstellung eine gesonderte Zahlungsaufforderung.
    Bitte zahlen Sie nicht vorher. 

    Sollten Sie wünschen, dass Ihnen der neue Führerschein per Direktversand von der Bundesdruckerei zugeschickt werden soll, ist es erforderlich, dass der alte Führerschein bei Antragsstellung hier im Original mit eingereicht wird. Die Gebühr hierfür beträgt derzeit 4,90 Euro.

Sollten Sie Fragen zu der Klasse CE79 oder Klasse T haben, informieren Sie sich bitte vor Antragsstellung telefonisch oder per Email unter: fahrerlaubnisbehoerde-rd[at]kreis-rd.de

Die Antragsstellung kann auf dem Postweg erfolgen.

Kontakt Fahrerlaubnisbehörde:

+49 4331 202-7038
fahrerlaubnisbehoerde@kreis-rd.de

Terminreservierung

In aller Regel ist ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich.
Bitte senden Sie Ihre Anträge per Post zu.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Antragsformular mit Datum und Unterschrift
  • Kopie des bisherigen Führerscheines (Vor- und Rückseite)
  • Kopie des gültigen Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder des gültigen Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild der Größe 35 x 45 mm im Hochformat (Bitte das Foto nicht den Maßen entsprechend vorschneiden!), das den Antragsteller in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigt
  • Verwaltungsgebühren in Höhe von 30,20 Euro
    Sie erhalten nach Antragstellung eine gesonderte Zahlungsaufforderung.
    Bitte zahlen Sie nicht vorher. 

    Sollten Sie wünschen, dass Ihnen der neue Führerschein per Direktversand von der Bundesdruckerei zugeschickt werden soll, ist es erforderlich, dass der alte Führerschein bei Antragsstellung hier im Original mit eingereicht wird. Die Gebühr hierfür beträgt derzeit 4,90 Euro.

Sollten Sie Fragen zu der Klasse CE79 oder Klasse T haben, informieren Sie sich bitte vor Antragsstellung telefonisch oder per Email unter: fahrerlaubnisbehoerde-rd[at]kreis-rd.de

Die Antragsstellung kann auf dem Postweg erfolgen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Fahrerlaubnisbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)

Fahrerlaubnisbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat

Adresse

Hausanschrift

Kaiserstraße 8

24768 Rendsburg

Öffnungszeiten

Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail. Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr Mi. 7:15-12:00 Uhr Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Fr. 8:00-12:00 Uhr Abweichende Öffnungszeiten gelten für: Zuwanderung Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 8:00-12:00 Uhr Fr. geschlossen Aufzug vorhanden: ja

Kontakt

Fax: +49 4331 202-295

Telefon Festnetz: +49 4331 202-0

E-Mail: info@kreis-rd.de

Kontaktperson

Internet

Version

Technisch geändert am 13.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebestätigung)
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45mm x 35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • gültiger Führerschein eines EU- oder EWR-Staates

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)

  • Widerspruch
  • Klage

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag auf Umschreibung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde.
  • Die Fahrerlaubnisbehörde prüft Ihren Antrag nebst Unterlagen.
  • Sie erhalten dann von der Fahrerlaubnisbehörde einen Bescheid.

Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)

  • Sie stellen den Antrag auf Umschreibung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde.
  • Die Fahrerlaubnisbehörde prüft Ihren Antrag nebst Unterlagen.
  • Sie erhalten dann von der Fahrerlaubnisbehörde einen Bescheid.

Fristen

Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.

Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)

Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.

Bearbeitungsdauer

Individuell 

Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)

Individuell 

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Hinweise für Rendsburg-Eckernförde: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)

Gebühren:
- Gemeinde, Amt, Stadt: 5,10 Euro, ggfs. zzgl. 13,00 Euro für Führungszeugnis
- Kreis Rendsburg-Eckernförde: 38,30 Euro bzw. 37,50 Euro

Gebühren:
- Gemeinde, Amt, Stadt: 5,10 Euro, ggfs. zzgl. 13,00 Euro für Führungszeugnis
- Kreis Rendsburg-Eckernförde: 38,30 Euro bzw. 37,50 Euro

Hinweise (Besonderheiten)

Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Europäische Union, Umtausch ausländischer Fahrerlaubnis, Umschreibung, Fahrerlaubnis umschreiben, Europäischer Wirtschaftsraum

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020