Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wenn eine Verlängerung ansteht.
Beschreibung
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis in folgenden Fällen umschreiben lassen:
- die Gültigkeit Ihres Führerscheins endet,
- die Gültigkeit einzelner Fahrerlaubnisklassen endet.
Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.
EU-/EWR-Führerschein für nicht-harmonisierte Klassen:
Wenn Sie ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Für EU-/EWR-Führerscheine harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE):
Sie benötigen Sie keine Umschreibung.
Hinweise für Rendsburg-Eckernförde: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
Kontakt Fahrerlaubnisbehörde:
+49 4331 202-7038
fahrerlaubnisbehoerde@kreis-rd.de
In aller Regel ist ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich.
Bitte senden Sie Ihre Anträge per Post zu.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Antragsformular mit Datum und Unterschrift
- Kopie des bisherigen Führerscheines (Vor- und Rückseite)
- Kopie des gültigen Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder des gültigen Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- Aktuelles biometrisches Lichtbild der Größe 35 x 45 mm im Hochformat (Bitte das Foto nicht den Maßen entsprechend vorschneiden!), das den Antragsteller in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigt
- Verwaltungsgebühren in Höhe von 30,20 Euro
Sie erhalten nach Antragstellung eine gesonderte Zahlungsaufforderung.
Bitte zahlen Sie nicht vorher.
Sollten Sie wünschen, dass Ihnen der neue Führerschein per Direktversand von der Bundesdruckerei zugeschickt werden soll, ist es erforderlich, dass der alte Führerschein bei Antragsstellung hier im Original mit eingereicht wird. Die Gebühr hierfür beträgt derzeit 4,90 Euro.
Sollten Sie Fragen zu der Klasse CE79 oder Klasse T haben, informieren Sie sich bitte vor Antragsstellung telefonisch oder per Email unter: fahrerlaubnisbehoerde-rd[at]kreis-rd.de
Die Antragsstellung kann auf dem Postweg erfolgen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Fahrerlaubnisbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail. Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr Mi. 7:15-12:00 Uhr Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Fr. 8:00-12:00 Uhr Abweichende Öffnungszeiten gelten für: Zuwanderung Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 8:00-12:00 Uhr Fr. geschlossen Aufzug vorhanden: ja
Kontakt
Kontaktperson
Frau Marie Claußen
Frau Melanie Gaycken
Frau Silvia Grudda
Frau Jessica Hinz
Frau Cornelia Proplesch
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebestätigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45mm x 35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- gültiger Führerschein eines EU- oder EWR-Staates
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Umschreibung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde.
- Die Fahrerlaubnisbehörde prüft Ihren Antrag nebst Unterlagen.
- Sie erhalten dann von der Fahrerlaubnisbehörde einen Bescheid.
Fristen
Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.
Bearbeitungsdauer
Individuell
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise für Rendsburg-Eckernförde: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
Gebühren:
- Gemeinde, Amt, Stadt: 5,10 Euro, ggfs. zzgl. 13,00 Euro für Führungszeugnis
- Kreis Rendsburg-Eckernförde: 38,30 Euro bzw. 37,50 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023
Stichwörter
Europäische Union, Umtausch ausländischer Fahrerlaubnis, Umschreibung, Europäischer Wirtschaftsraum, Fahrerlaubnis umschreiben