• Schürensöhlen (Landkreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein)
Fahrerlaubnis Umschreibung aus der EU und dem EWR

Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben

Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wenn eine Verlängerung ansteht.

Beschreibung

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis in folgenden Fällen umschreiben lassen:

  • die Gültigkeit Ihres Führerscheins endet,
  • die Gültigkeit einzelner Fahrerlaubnisklassen endet.

Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.

EU-/EWR-Führerschein für nicht-harmonisierte Klassen:

Wenn Sie ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

Für EU-/EWR-Führerscheine harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE):

Sie benötigen Sie keine Umschreibung.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Fahrerlaubnisbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)

Fahrerlaubnisbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Ansprechpartner

Fachdienst 141-Fachgebiet Fahrerlaubnisbehörde

Adresse

Hausanschrift

Kesselflickerstraße 2

21493 Elmenhorst (Herzogtum-Lauenburg)

Kontakt

Telefon Festnetz: 04151 86730

E-Mail: strassenverkehr@kreis-rz.de

Version

Technisch erstellt am 05.04.2023

Technisch geändert am 17.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebestätigung)
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45mm x 35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • gültiger Führerschein eines EU- oder EWR-Staates

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)

  • Widerspruch
  • Klage

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag auf Umschreibung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde.
  • Die Fahrerlaubnisbehörde prüft Ihren Antrag nebst Unterlagen.
  • Sie erhalten dann von der Fahrerlaubnisbehörde einen Bescheid.

Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)

  • Sie stellen den Antrag auf Umschreibung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde.
  • Die Fahrerlaubnisbehörde prüft Ihren Antrag nebst Unterlagen.
  • Sie erhalten dann von der Fahrerlaubnisbehörde einen Bescheid.

Fristen

Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.

Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)

Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.

Bearbeitungsdauer

Individuell 

Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)

Individuell 

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Hinweise (Besonderheiten)

Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Europäische Union, Umtausch ausländischer Fahrerlaubnis, Umschreibung, Fahrerlaubnis umschreiben, Europäischer Wirtschaftsraum

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020