Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wenn eine Verlängerung ansteht.
Beschreibung
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis in folgenden Fällen umschreiben lassen:
- die Gültigkeit Ihres Führerscheins endet,
- die Gültigkeit einzelner Fahrerlaubnisklassen endet.
Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.
EU-/EWR-Führerschein für nicht-harmonisierte Klassen:
Wenn Sie ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Für EU-/EWR-Führerscheine harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE):
Sie benötigen Sie keine Umschreibung.
Hinweise für Neumünster: Umtausch Kartenführerschein
Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf dem Postweg oder werfen Sie ihn direkt in den Briefkasten der Führerscheinstelle, Plöner Straße 27, 24534 Neumünster, ein.
Ihren neuen Führerschein erhalten Sie per Direktversand.
Alle weiteren Informationen sowie den Antrag finden Sie
- auf der Seite der Führerscheinstelle unter "Ihre Anliegen - "Umtausch/Pflichtumtausch in den Kartenführerschein".
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Fahrerlaubnisbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Neumünster - Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr (Nur nach Terminvereinbarung über Online-Terminvergabe!)
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2134
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2443
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2757
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2777
Fax: +49 4321 942-2346(Verkehrsbehörde)
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2256
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebestätigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45mm x 35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- gültiger Führerschein eines EU- oder EWR-Staates
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Umschreibung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde.
- Die Fahrerlaubnisbehörde prüft Ihren Antrag nebst Unterlagen.
- Sie erhalten dann von der Fahrerlaubnisbehörde einen Bescheid.
Fristen
Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.
Bearbeitungsdauer
Individuell
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023
Stichwörter
Fahrerlaubnis umschreiben, Umtausch ausländischer Fahrerlaubnis, Europäische Union, Umschreibung, Europäischer Wirtschaftsraum