Ehrungen für Lebensretter Verleihung
Informationen zu Ehrenzeichen für Lebensretter.
Beschreibung
Die Rettungsmedaille am Bande wird an Personen verliehen, die unter eigener Lebensgefahr Menschen aus Lebensgefahr gerettet oder eine der Allgemeinheit drohende erhebliche Gefahr abgewendet haben. Bestand für die Retterin oder den Retter geringe Lebensgefahr oder ist das Handeln ohne Erfolg geblieben, kann eine öffentliche Belobigung ausgesprochen werden.
Wollen Sie die Ehrung für sich oder eine andere Person anregen, so liefern Sie bitte eine detaillierte Beschreibung der Rettungsart – möglichst durch Bestätigung Dritter, gegebenenfalls durch Zeitungsberichte, untermauert. Bitte beachten Sie aber auch, dass Sie keinen rechtlichen Anspruch auf eine Medaille, Plakette oder Urkunde haben.
Zuständigkeit
An die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein.
Ansprechpartner
Staatskanzlei - Protokoll, Auswärtige Angelegenheiten, Orden und nationale Minderheiten
Adresse
Postanschrift
Postfach 7122
24171 Kiel
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ehrungen@stk.landsh.de
Telefon Festnetz: +49 431 988-1915
Rechtsgrundlage(n)
Auszeichnungen des Landes Schleswig-Holstein, Bekanntmachung des Ministerpräsidenten - Staatskanzlei - vom 16. Oktober 2015
Fristen
Fristen laut Gesetz über die staatliche Anerkennung von Rettungstaten.
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein