Ehrungen für Lebensretter Verleihung

    Ehrungen für Lebensretter Verleihung

    Informationen zu Ehrenzeichen für Lebensretter.

    Beschreibung

    Die Rettungsmedaille am Bande wird an Personen verliehen, die unter eigener Lebensgefahr Menschen aus Lebensgefahr gerettet oder eine der Allgemeinheit drohende erhebliche Gefahr abgewendet haben. Bestand für die Retterin oder den Retter geringe Lebensgefahr oder ist das Handeln ohne Erfolg geblieben, kann eine öffentliche Belobigung ausgesprochen werden.

    Wollen Sie die Ehrung für sich oder eine andere Person anregen, so liefern Sie bitte eine detaillierte Beschreibung der Rettungsart - möglichst durch Bestätigung Dritter, gegebenenfalls durch Zeitungsberichte, untermauert. Bitte beachten Sie aber auch, dass Sie keinen rechtlichen Anspruch auf eine Medaille, Plakette oder Urkunde haben.

    Zuständigkeit

    An die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein.

    Ansprechpartner

    Staatskanzlei - Protokoll, Auswärtige Angelegenheiten, Orden und nationale Minderheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Düsternbrooker Weg 104

    24105 Kiel

    Postfachadresse

    Postfach 7122

    24171 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 988-1915

    E-Mail: ehrungen@stk.landsh.de

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Auszeichnungen des Landes Schleswig-Holstein, Bekanntmachung des Ministerpräsidenten - Staatskanzlei - vom 16. Oktober 2015

    Fristen

    Fristen laut Gesetz über die staatliche Anerkennung von Rettungstaten.

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de