Ehrenamt
Eine lebendige Demokratie benötigt aktive und engagierte - ehrenamtlich tätige - Bürgerinnen und Bürger.
Beschreibung
Eine lebendige Demokratie benötigt aktive und engagierte Bürgerinnen und Bürger. In vielen Bereichen hat dieses Engagement schon Tradition. Viele Bürgerinnen und Bürger sind in Schleswig-Holstein ehrenamtlich im sozialen, kulturellen, politischen, gesellschaftlichen oder sportlichen Bereich freiwillig engagiert.
Zuständigkeit
- An das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung (MSJFSIG) oder
- an eine lokale Freiwilligenagentur.
Ansprechpartner
Stadt Heide - FD 11 Zentrale Dienste -Zentrale Verwaltung und Wahlen-
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
FD 11 Zentrale Verwaltung und Wahlen Wahlamt (Briefwahlbüro) Montag            8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr Dienstag         8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr Mittwoch         8 Uhr bis 12 Uhr Donnerstag     8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 18 Uhr Freitag            8 Uhr bis 12 Uhr   Besuchszeiten Rathaus: vormittags: montags bis freitags:  8 Uhr bis 12 Uhr nachmittags: montag und dienstags sowie donnerstags:   14 Uhr bis 16.30 Uhr sowie nach besonderer Vereinbarung.
Kontakt
Bankverbindung
Stadtkasse Heide
Empfänger: Stadtkasse Heide
IBAN: DE44 2225 0020 0060 0003 87
BIC: NOLADE21WHO
Bankinstitut: Sparkasse Westholstein
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Adresse
Postanschrift
Postfach 7061
24170 Kiel
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Südeingang
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Gablenzbrücke, Gablenzstraße (Hörnbad)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-5416
E-Mail: poststelle@sozmi.landsh.de
De-Mail: poststelle@sozmi.landsh.de-mail.de
Internet
Stichwörter
Sozialministerium
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Ehrenamt in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein sowie dem Internetportal "engagiert in SH".
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein