Alters- und Ehejubiläum Ehrung
Bei besonderen Alters- und Ehejubiläen gratulieren der Ministerpräsident oder/und der Bundespräsident.
Beschreibung
Der Ministerpräsident spricht Ehepaaren
- zur Goldenen Hochzeit (50-jähriges Ehejubiläum),
- zur Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
- zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
- zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum)
- und zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum)
sowie Altersjubilaren zur Vollendung des 90. und 100. sowie jedes weiteren Lebensjahres mit einer Urkunde seine Glückwünsche aus.
Der Bundespräsident gratuliert zum 100sten, 105ten und zu jedem folgenden Geburtstag sowie aus Anlass des 65sten, des 70sten und des 75sten Hochzeitstages.
Die Vorbereitungen zur Aussprache von Alters- und Ehejubiläen erfolgt durch die Gemeinde in der das Ehepaar beziehungsweise der Altersjubilar wohnhaft ist. Die Erstellung der Urkunde erfolgt aufgrund des Melderegisters kraft Amtes. Dabei ist für die Erstellung der durch den Ministerpräsidenten überreichten Urkunde die Staatskanzlei zuständig, für die durch den Bundespräsidenten überreichten Urkunde das Bundesverwaltungsamt.
Es besteht also für Sie als Bürgerin/Bürger keine Notwendigkeit, tätig zu werden.
Ansprechpartner
Amt Kropp-Stapelholm - Fachbereich I - Zentrale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Mutter- und Kindparkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Auf dem Marktplatz
Gebühren: nein
Haltestelle: Kropp Schule/ZOB
Bus: 678
Bus: 680
Bus: 774
Bus: 676
Bus: 726
Bus: 772
Bus: 771
Bus: 725
Bus: 677
Bus: 681
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
  Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr , 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Staatskanzlei - Protokoll, Auswärtige Angelegenheiten, Orden und nationale Minderheiten
Adresse
Postanschrift
Postfach 7122
24171 Kiel
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ehrungen@stk.landsh.de
Telefon Festnetz: +49 431 988-1915
Rechtsgrundlage(n)
Erlass des Innenministeriums vom 12.Dezember 2003 (Amtsbl. Schl.-Holst. S. 1034), geändert durch Erlass des Ministerpräsidenten - Staatskanzlei - vom 25. September 2006 (Amtsbl. Schl.-Holst. S. 1380)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Ehrungen, Altersjubiläum, Auszeichnung, Ehejubiläum, Orden