Alters- und Ehejubiläum Ehrung

    Alters- und Ehejubiläen

    Bei besonderen Alters- und Ehejubiläen gratulieren der Ministerpräsident oder/und der Bundespräsident.

    Beschreibung

    Der Ministerpräsident spricht Ehepaaren

    • zur Goldenen Hochzeit (50-jähriges Ehejubiläum),
    • zur Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
    • zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
    • zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum)
    • und zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum)

    sowie Altersjubilaren zur Vollendung des 90. und 100. sowie jedes weiteren Lebensjahres mit einer Urkunde seine Glückwünsche aus.

    Der Bundespräsident gratuliert zum 100sten, 105ten und zu jedem folgenden Geburtstag sowie aus Anlass des 65sten, des 70sten und des 75sten Hochzeitstages.

    Die Vorbereitungen zur Aussprache von Alters- und Ehejubiläen erfolgt durch die Gemeinde in der das Ehepaar beziehungsweise der Altersjubilar wohnhaft ist. Die Erstellung der Urkunde erfolgt aufgrund des Melderegisters kraft Amtes. Dabei ist für die Erstellung der durch den Ministerpräsidenten überreichten Urkunde die Staatskanzlei zuständig, für die durch den Bundespräsidenten überreichten Urkunde das Bundesverwaltungsamt.

    Es besteht also für Sie als Bürgerin/Bürger keine Notwendigkeit, tätig zu werden.

    Ansprechpartner

    Stadt Schleswig - Sachgebiet Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 1

    24837 Schleswig

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Im Erdgeschoss sind das Einwohnermeldeamt und das Standesamt barrierefrei erreichbar.

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können. Bitte vereinbaren Sie für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und für Gewerbeangelegenheiten einen Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsereOnline-Terminvergabe vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 15.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Staatskanzlei - Protokoll, Auswärtige Angelegenheiten, Orden und nationale Minderheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Düsternbrooker Weg 104

    24105 Kiel

    Postfachadresse

    Postfach 7122

    24171 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 988-1915

    E-Mail: ehrungen@stk.landsh.de

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Erlass des Innenministeriums vom 12.Dezember 2003 (Amtsbl. Schl.-Holst. S. 1034), geändert durch Erlass des Ministerpräsidenten - Staatskanzlei - vom 25. September 2006 (Amtsbl. Schl.-Holst. S. 1380) 

    Bemerkungen

    Hinweise für Schleswig: Alters- und Ehejubiläen

    Bürgerinnen und Bürger, die in Schleswig wohnhaft sind, werden bei besonderen Ehe- oder Altersjubiläen durch den Bürgermeister/die Bürgermeisterin oder den Bürgervorsteher/die Bürgervorsteherin geehrt und erhalten eine Urkunde der Stadt Schleswig.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Ehejubiläum, Ehrungen, Auszeichnung, Orden, Altersjubiläum

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de