Alters- und Ehejubiläen
Bei besonderen Alters- und Ehejubiläen gratulieren der Ministerpräsident oder/und der Bundespräsident.
Beschreibung
Der Ministerpräsident spricht Ehepaaren
- zur Goldenen Hochzeit (50-jähriges Ehejubiläum),
- zur Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
- zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
- zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum)
- und zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum)
sowie Altersjubilaren zur Vollendung des 90. und 100. sowie jedes weiteren Lebensjahres mit einer Urkunde seine Glückwünsche aus.
Der Bundespräsident gratuliert zum 100sten, 105ten und zu jedem folgenden Geburtstag sowie aus Anlass des 65sten, des 70sten und des 75sten Hochzeitstages.
Die Vorbereitungen zur Aussprache von Alters- und Ehejubiläen erfolgt durch die Gemeinde in der das Ehepaar beziehungsweise der Altersjubilar wohnhaft ist. Die Erstellung der Urkunde erfolgt aufgrund des Melderegisters kraft Amtes. Dabei ist für die Erstellung der durch den Ministerpräsidenten überreichten Urkunde die Staatskanzlei zuständig, für die durch den Bundespräsidenten überreichten Urkunde das Bundesverwaltungsamt.
Es besteht also für Sie als Bürgerin/Bürger keine Notwendigkeit, tätig zu werden.
Ansprechpartner
Stadt Schleswig - Sachgebiet Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Im Erdgeschoss sind das Einwohnermeldeamt und das Standesamt barrierefrei erreichbar.
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können. Bitte vereinbaren Sie für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und für Gewerbeangelegenheiten einen Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsereOnline-Terminvergabe vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.
Kontakt
E-Mail: social-media@schleswig.de
E-Mail: presse@schleswig.de
E-Mail: sitzungsdienst@schleswig.de
E-Mail: beschaffung@schleswig.de
Kontaktperson
Frau Hodge (Vorzimmer des Bürgermeisters)
Staatskanzlei - Protokoll, Auswärtige Angelegenheiten, Orden und nationale Minderheiten
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 7122
24171 Kiel
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 988-1915
E-Mail: ehrungen@stk.landsh.de
Rechtsgrundlage(n)
Erlass des Innenministeriums vom 12.Dezember 2003 (Amtsbl. Schl.-Holst. S. 1034), geändert durch Erlass des Ministerpräsidenten - Staatskanzlei - vom 25. September 2006 (Amtsbl. Schl.-Holst. S. 1380)
Bemerkungen
Hinweise für Schleswig: Alters- und Ehejubiläen
Bürgerinnen und Bürger, die in Schleswig wohnhaft sind, werden bei besonderen Ehe- oder Altersjubiläen durch den Bürgermeister/die Bürgermeisterin oder den Bürgervorsteher/die Bürgervorsteherin geehrt und erhalten eine Urkunde der Stadt Schleswig.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Ehejubiläum, Ehrungen, Auszeichnung, Orden, Altersjubiläum