Alters- und Ehejubiläum Ehrung

    Alters- und Ehejubiläen

    Bei besonderen Alters- und Ehejubiläen gratulieren der Ministerpräsident oder/und der Bundespräsident.

    Beschreibung

    Der Ministerpräsident spricht Ehepaaren

    • zur Goldenen Hochzeit (50-jähriges Ehejubiläum),
    • zur Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
    • zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
    • zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum)
    • und zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum)

    sowie Altersjubilaren zur Vollendung des 90. und 100. sowie jedes weiteren Lebensjahres mit einer Urkunde seine Glückwünsche aus.

    Der Bundespräsident gratuliert zum 100sten, 105ten und zu jedem folgenden Geburtstag sowie aus Anlass des 65sten, des 70sten und des 75sten Hochzeitstages.

    Die Vorbereitungen zur Aussprache von Alters- und Ehejubiläen erfolgt durch die Gemeinde in der das Ehepaar beziehungsweise der Altersjubilar wohnhaft ist. Die Erstellung der Urkunde erfolgt aufgrund des Melderegisters kraft Amtes. Dabei ist für die Erstellung der durch den Ministerpräsidenten überreichten Urkunde die Staatskanzlei zuständig, für die durch den Bundespräsidenten überreichten Urkunde das Bundesverwaltungsamt.

    Es besteht also für Sie als Bürgerin/Bürger keine Notwendigkeit, tätig zu werden.

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    Amt Eiderkanal - Der Amtsvorsteher

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    Technisch geändert am 23.07.2024

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    E-Mail: ehrungen@stk.landsh.de

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

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    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Erlass des Innenministeriums vom 12.Dezember 2003 (Amtsbl. Schl.-Holst. S. 1034), geändert durch Erlass des Ministerpräsidenten - Staatskanzlei - vom 25. September 2006 (Amtsbl. Schl.-Holst. S. 1380) 

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Ehejubiläum, Ehrungen, Auszeichnung, Orden, Altersjubiläum

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de