Alters- und Ehejubiläum Ehrung

    Alters- und Ehejubiläen

    Bei besonderen Alters- und Ehejubiläen gratulieren der Ministerpräsident oder/und der Bundespräsident.

    Beschreibung

    Der Ministerpräsident spricht Ehepaaren

    • zur Goldenen Hochzeit (50-jähriges Ehejubiläum),
    • zur Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
    • zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
    • zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum)
    • und zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum)

    sowie Altersjubilaren zur Vollendung des 90. und 100. sowie jedes weiteren Lebensjahres mit einer Urkunde seine Glückwünsche aus.

    Der Bundespräsident gratuliert zum 100sten, 105ten und zu jedem folgenden Geburtstag sowie aus Anlass des 65sten, des 70sten und des 75sten Hochzeitstages.

    Die Vorbereitungen zur Aussprache von Alters- und Ehejubiläen erfolgt durch die Gemeinde in der das Ehepaar beziehungsweise der Altersjubilar wohnhaft ist. Die Erstellung der Urkunde erfolgt aufgrund des Melderegisters kraft Amtes. Dabei ist für die Erstellung der durch den Ministerpräsidenten überreichten Urkunde die Staatskanzlei zuständig, für die durch den Bundespräsidenten überreichten Urkunde das Bundesverwaltungsamt.

    Es besteht also für Sie als Bürgerin/Bürger keine Notwendigkeit, tätig zu werden.

    Ansprechpartner

    Amt Schrevenborn - Die Amtsdirektorin - Sachgebiet 11 Meldewesen Mönkeberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfstraße 1

    24248 Mönkeberg

    Öffnungszeiten

    Erreichbarkeit des Rathauses und der Gemeindebüros 115 Infotelefon Mo. bis Fr. von 08 - 18 Uhr (ohne Vor- und Rufnummer) Montag 09-12 Uhr Dienstag 09-12 Uhr und 14-16 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09-12 Uhr und 14-18 Uhr Freitag 09-12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0431 23972-650

    Telefon Festnetz: 0431 23972-0(über Zentrale)

    E-Mail: Einwohnermeldeamt@amt-schrevenborn.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Amt Schrevenborn - Die Amtsdirektorin - Sachgebiet 11 Meldewesen Schönkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 48

    24232 Schönkirchen

    Öffnungszeiten

    Erreichbarkeit des Rathauses und der Gemeindebüros 115 Infotelefon Mo. bis Fr. von 08 - 18 Uhr (ohne Vor- und Rufnummer) Montag 09-12 Uhr Dienstag 09-12 Uhr und 14-16 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09-12 Uhr und 14-18 Uhr Freitag 09-12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04348 709-650

    Telefon Festnetz: 04348 709-0(über Zentrale)

    E-Mail: Einwohnermeldeamt@amt-schrevenborn.de

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    Technisch geändert am 31.08.2024

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    Staatskanzlei - Protokoll, Auswärtige Angelegenheiten, Orden und nationale Minderheiten

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    Düsternbrooker Weg 104

    24105 Kiel

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    24171 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 988-1915

    E-Mail: ehrungen@stk.landsh.de

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Erlass des Innenministeriums vom 12.Dezember 2003 (Amtsbl. Schl.-Holst. S. 1034), geändert durch Erlass des Ministerpräsidenten - Staatskanzlei - vom 25. September 2006 (Amtsbl. Schl.-Holst. S. 1380) 

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Ehejubiläum, Altersjubiläum, Orden, Ehrungen, Auszeichnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English