Alters- und Ehejubiläen
Bei besonderen Alters- und Ehejubiläen gratulieren der Ministerpräsident oder/und der Bundespräsident.
Beschreibung
Der Ministerpräsident spricht Ehepaaren
- zur Goldenen Hochzeit (50-jähriges Ehejubiläum),
- zur Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
- zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
- zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum)
- und zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum)
sowie Altersjubilaren zur Vollendung des 90. und 100. sowie jedes weiteren Lebensjahres mit einer Urkunde seine Glückwünsche aus.
Der Bundespräsident gratuliert zum 100sten, 105ten und zu jedem folgenden Geburtstag sowie aus Anlass des 65sten, des 70sten und des 75sten Hochzeitstages.
Die Vorbereitungen zur Aussprache von Alters- und Ehejubiläen erfolgt durch die Gemeinde in der das Ehepaar beziehungsweise der Altersjubilar wohnhaft ist. Die Erstellung der Urkunde erfolgt aufgrund des Melderegisters kraft Amtes. Dabei ist für die Erstellung der durch den Ministerpräsidenten überreichten Urkunde die Staatskanzlei zuständig, für die durch den Bundespräsidenten überreichten Urkunde das Bundesverwaltungsamt.
Es besteht also für Sie als Bürgerin/Bürger keine Notwendigkeit, tätig zu werden.
Ansprechpartner
Stadt Quickborn - Büro des Bürgermeisters
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkpalette gegenüber des Rathauses
Anzahl: 100 Gebühren: nein - Parkplatz: direkt vor dem Rathaus
Anzahl: 50 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadt Quickborn
Empfänger: Stadt Quickborn
IBAN: DE53 2219 1405 0058 0000 50
BIC: GENODEF1PIN
Bankinstitut: VR Bank in Holstein eG
Stadt Quickborn
Empfänger: Stadt Quickborn
IBAN: DE72 2305 1030 0007 0500 16
BIC: NOLADE21SHO
Bankinstitut: Sparkasse Südholstein
Formulare
Datenschutzerklärung - Alters- und Ehejubiläen - ID 8938558
Staatskanzlei - Protokoll, Auswärtige Angelegenheiten, Orden und nationale Minderheiten
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 7122
24171 Kiel
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 988-1915
E-Mail: ehrungen@stk.landsh.de
Rechtsgrundlage(n)
Erlass des Innenministeriums vom 12.Dezember 2003 (Amtsbl. Schl.-Holst. S. 1034), geändert durch Erlass des Ministerpräsidenten - Staatskanzlei - vom 25. September 2006 (Amtsbl. Schl.-Holst. S. 1380)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Quickborn: Alters- und Ehejubiläen
Geburtstagsbriefe der Stadt Quickborn erhalten Jubilare ab dem 70. Lebensjahr in Abständen von 5 Jahren.
Geburtstage ab 90. Geburtstag:
Alle 90., 95., 100. und ff. Geburtstage erhalten statt des Geburtstagsbriefes Urkunden
- der Stadt Quickborn
- des Kreises Pinneberg
- des Landes Schleswig-Holstein
durch den Bürgermeister und den Bürgervorsteher.
Die Geburtstage zwischen dem 90. und 95. sowie 100. Geburtstag erhalten nur Geburtstagsbriefe der Stadt Quickborn.
Ab dem 100. Lebensjahr in Abständen von 5 Jahren wird dem Jubilar auch eine Urkunde des Bundespräsidenten zugehen. Jubilaren ab dem 90. Lebensjahr wird der Besuch eines Repräsentanten der Stadt Quickborn angeboten.
Die Repräsentanten sind:
- Der Bürgermeister und seine Stellvertreter/innen,
- Der Bürgervorsteher und seine Stellvertreter/innen
Hochzeitsjubiläen:
Ab dem 50. Hochzeitstag (60, 65, 70, 75 etc.) erhalten die Jubilare Urkunden
- der Stadt Quickborn
- des Kreises Pinneberg
- des Landes Schleswig-Holstein
durch den Bürgermeister und den Bürgervorsteher.
Ab dem 65. Hochzeitstag - und nachfolgend alle 5 Jahre - informiert die Stadt zusätzlich den Bundespräsidenten. Von dort aus sollte dem Jubilar dann ebenfalls eine Urkunde zugehen.
Den Hochzeitsjubilaren wird ebenfalls schriftlich der Besuch eines Repräsentanten angeboten.
Die Repräsentanten sind:
- Der Bürgermeister und seine Stellvertreter/innen,
- Der Bürgervorsteher und seine Stellvertreter/innen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Ehejubiläum, Altersjubiläum, Orden, Ehrungen, Auszeichnung