Alters- und Ehejubiläum Ehrung

    Alters- und Ehejubiläen

    Bei besonderen Alters- und Ehejubiläen gratulieren der Ministerpräsident oder/und der Bundespräsident.

    Beschreibung

    Der Ministerpräsident spricht Ehepaaren

    • zur Goldenen Hochzeit (50-jähriges Ehejubiläum),
    • zur Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
    • zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
    • zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum)
    • und zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum)

    sowie Altersjubilaren zur Vollendung des 90. und 100. sowie jedes weiteren Lebensjahres mit einer Urkunde seine Glückwünsche aus.

    Der Bundespräsident gratuliert zum 100sten, 105ten und zu jedem folgenden Geburtstag sowie aus Anlass des 65sten, des 70sten und des 75sten Hochzeitstages.

    Die Vorbereitungen zur Aussprache von Alters- und Ehejubiläen erfolgt durch die Gemeinde in der das Ehepaar beziehungsweise der Altersjubilar wohnhaft ist. Die Erstellung der Urkunde erfolgt aufgrund des Melderegisters kraft Amtes. Dabei ist für die Erstellung der durch den Ministerpräsidenten überreichten Urkunde die Staatskanzlei zuständig, für die durch den Bundespräsidenten überreichten Urkunde das Bundesverwaltungsamt.

    Es besteht also für Sie als Bürgerin/Bürger keine Notwendigkeit, tätig zu werden.

    Ansprechpartner

    Stadt Quickborn - Büro des Bürgermeisters

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    25451 Quickborn (Pinneberg)

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkpalette gegenüber des Rathauses
      Anzahl: 100  Gebühren: nein
    • Parkplatz: direkt vor dem Rathaus
      Anzahl: 50  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04106 6110

    Fax: 04106 611400

    E-Mail: vorzimmer@quickborn.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Quickborn

    Empfänger: Stadt Quickborn

    IBAN: DE53 2219 1405 0058 0000 50

    BIC: GENODEF1PIN

    Bankinstitut: VR Bank in Holstein eG

    Stadt Quickborn

    Empfänger: Stadt Quickborn

    IBAN: DE72 2305 1030 0007 0500 16

    BIC: NOLADE21SHO

    Bankinstitut: Sparkasse Südholstein

    Formulare

    Datenschutzerklärung - Alters- und Ehejubiläen - ID 8938558

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Staatskanzlei - Protokoll, Auswärtige Angelegenheiten, Orden und nationale Minderheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Düsternbrooker Weg 104

    24105 Kiel

    Postfachadresse

    Postfach 7122

    24171 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 988-1915

    E-Mail: ehrungen@stk.landsh.de

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Erlass des Innenministeriums vom 12.Dezember 2003 (Amtsbl. Schl.-Holst. S. 1034), geändert durch Erlass des Ministerpräsidenten - Staatskanzlei - vom 25. September 2006 (Amtsbl. Schl.-Holst. S. 1380) 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Quickborn: Alters- und Ehejubiläen

    Geburtstagsbriefe der Stadt Quickborn erhalten Jubilare ab dem 70. Lebensjahr in Abständen von 5 Jahren.

    Geburtstage ab 90. Geburtstag:

    Alle 90., 95., 100. und ff. Geburtstage erhalten statt des Geburtstagsbriefes Urkunden

    • der Stadt Quickborn
    • des Kreises Pinneberg
    • des Landes Schleswig-Holstein

    durch den Bürgermeister und den Bürgervorsteher.

    Die Geburtstage zwischen dem 90. und 95. sowie 100. Geburtstag erhalten nur Geburtstagsbriefe der Stadt Quickborn.

    Ab dem 100. Lebensjahr in Abständen von 5 Jahren wird dem Jubilar auch eine Urkunde des Bundespräsidenten zugehen. Jubilaren ab dem 90. Lebensjahr wird der Besuch eines Repräsentanten der Stadt Quickborn angeboten.

    Die Repräsentanten sind:

    • Der Bürgermeister und seine Stellvertreter/innen,
    • Der Bürgervorsteher und seine Stellvertreter/innen

    Hochzeitsjubiläen:

    Ab dem 50. Hochzeitstag (60, 65, 70, 75 etc.) erhalten die Jubilare Urkunden

    • der Stadt Quickborn
    • des Kreises Pinneberg
    • des Landes Schleswig-Holstein

    durch den Bürgermeister und den Bürgervorsteher.

    Ab dem 65. Hochzeitstag - und nachfolgend alle 5 Jahre - informiert die Stadt zusätzlich den Bundespräsidenten. Von dort aus sollte dem Jubilar dann ebenfalls eine Urkunde zugehen.

    Den Hochzeitsjubilaren wird ebenfalls schriftlich der Besuch eines Repräsentanten angeboten.

    Die Repräsentanten sind:

    • Der Bürgermeister und seine Stellvertreter/innen,
    • Der Bürgervorsteher und seine Stellvertreter/innen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Ehejubiläum, Altersjubiläum, Orden, Ehrungen, Auszeichnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English