Alters- und Ehejubiläum Ehrung
Bei besonderen Alters- und Ehejubiläen gratulieren der Ministerpräsident oder/und der Bundespräsident.
Beschreibung
Der Ministerpräsident spricht Ehepaaren
- zur Goldenen Hochzeit (50-jähriges Ehejubiläum),
- zur Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
- zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
- zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum)
- und zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum)
sowie Altersjubilaren zur Vollendung des 90. und 100. sowie jedes weiteren Lebensjahres mit einer Urkunde seine Glückwünsche aus.
Der Bundespräsident gratuliert zum 100sten, 105ten und zu jedem folgenden Geburtstag sowie aus Anlass des 65sten, des 70sten und des 75sten Hochzeitstages.
Die Vorbereitungen zur Aussprache von Alters- und Ehejubiläen erfolgt durch die Gemeinde in der das Ehepaar beziehungsweise der Altersjubilar wohnhaft ist. Die Erstellung der Urkunde erfolgt aufgrund des Melderegisters kraft Amtes. Dabei ist für die Erstellung der durch den Ministerpräsidenten überreichten Urkunde die Staatskanzlei zuständig, für die durch den Bundespräsidenten überreichten Urkunde das Bundesverwaltungsamt.
Es besteht also für Sie als Bürgerin/Bürger keine Notwendigkeit, tätig zu werden.
Ansprechpartner
Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich IV - Zentrale Dienste
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1126
25731 Heide
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplätze direkt vor dem Haupteingang
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplätze vor, neben und hinter dem Amtsgebäude
Anzahl: 12 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Tanja Landsmann (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0481 605-0
Frau Kerstin Ulrich (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0481 605-24
Internet
Staatskanzlei - Protokoll, Auswärtige Angelegenheiten, Orden und nationale Minderheiten
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 7122
24171 Kiel
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 988-1915
E-Mail: ehrungen@stk.landsh.de
Rechtsgrundlage(n)
Erlass des Innenministeriums vom 12.Dezember 2003 (Amtsbl. Schl.-Holst. S. 1034), geändert durch Erlass des Ministerpräsidenten - Staatskanzlei - vom 25. September 2006 (Amtsbl. Schl.-Holst. S. 1380)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Ehejubiläum, Auszeichnung, Orden, Ehrungen, Altersjubiläum