• Sieverstedt (Landkreis Schleswig-Flensburg, Schleswig-Holstein)
Erbauseinandersetzung Vermittlung

Erbengemeinschaft: Erbenauseinandersetzung und Erbteilungsklage

Eine Erbengemeinschaft ist eine Gruppe von Personen, die gemeinsam das Erbe einer verstorbenen Person antritt.

Beschreibung

Ist eine Verstorbene oder ein Verstorbener von mehreren Personen beerbt worden, so bilden diese zusammen eine so genannte Erbengemeinschaft.

Das Gesetz teilt nicht jedem Einzelnen unterschiedliche Gegenstände zu. Vielmehr steht der Nachlass den Erbinnen und Erben gemeinschaftlich zu. Alle Erbinnen und  Erben sind mit ihrem Anteil am Vermögen der Erblasserin oder des Erblassers, an der Gesamtheit des Vermögens, beteiligt. Das bedeutet auch, dass grundsätzlich keine Miterbin oder kein Miterbe über einen Gegenstand allein verfügen kann. Es ist grundsätzlich die Mitwirkung allerErbinnen und Erben nötig.

Wenn der Nachlass aufgeteilt werden soll, müssen sich die Erben über die Teilung einigen. Jeder Miterbin oder jeder Miterbe kann grundsätzlich die sogenannte "Miterbenauseinandersetzung" verlangen.

Kommt keine Einigung zustande, können die Miterbinnen und Miterben beim Notar um die Vermittlung bei der Erbauseinandersetzung ersuchen. Allerdings kann jede Miterbin bzw. jeder Miterbe dieses Verfahren durch Widerspruch zum Scheitern bringen.

Für Immobilien können Sie auch eine Teilungsversteigerung veranlassen. 

Ungeachtet dessen kann die Miterbauseinandersetzung auch gerichtlich - so genannte  Erbteilungsklage - durch Vorlage eines so genannten Erbteilungsplanes betrieben werden. Der Erbteilungsplan muss dabei die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen, beziehungsweise nach Maßgabe der letztwilligen Verfügungen des Erblassers vorsehen. Für eine derartige Erbteilungsklage sind nicht die Nachlassgerichte, sondern grundsätzlich die so genannten ordentlichen Zivilgerichte zuständig.

Zuständigkeit

  • Bei Erbauseinandersetzungen an eine Notarin oder einen Notar,
  • Bei der Erbteilungsklage an das zuständige, ordentliche Zivilgericht (Amts-, Land- oder auch Oberlandesgericht).

Ansprechpartner

Amtsgericht Flensburg

Adresse

Hausanschrift

Südergraben 22

24937 Flensburg

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 461 89-0

Fax: +49 461 89-434

E-Mail: verwaltung@ag-flensburg.landsh.de

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 16.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Handlungsgrundlage(n)

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 12.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020