Fahrverbot und Führerscheinentzug
Ein Fahrverbot kann im Rahmen eines Ordnungwidrigkeitsverfahrens erteilt werden, ein Führerscheinentzug erfolgt durch Gerichtsentscheid.
Beschreibung
Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) haben unterschiedliche Bedeutungen:
Die Verhängung eines Fahrverbots zwischen ein und drei Monaten kommt im Zuge eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gemäß § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Betracht. Die Verbotsfrist beginnt mit Rechtskraft des Bescheides beziehungsweise sobald der Führerschein in amtliche Verwahrung genommen wird. Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein automatisch wieder zurückgegeben/zurückgeschickt.
Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird der Führerschein ungültig. Es entfällt das Recht zum Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge. Die Fahrerlaubnis muss neu beantragt werden (Neuerteilung/Wiedererteilung).
Ansprechpartner
Führerscheinstelle - Kreis Ostholstein
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Montag, Dienstag, und Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr. Mittwoch ganztägig geschlossen. Donnerstag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Beachten Sie bitte die Notwendigkeit eines persönlichen Termins. An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat der Fachdienst Straßenverkehr geschlossen.
Kontakt
Bußgeldstelle Kreis Ostholstein - Fachdienst Straßenverkehr - Kreis Ostholstein
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Rechtsgrundlage(n)
§ 46 Abs. 1 FeV; § 3 StVG; §3 FeV; § 2a Abs. 2 StVG; §§ 4, 6e, 25 StVG;
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein