Fahrerlaubnis Entziehung

    Fahrverbot und Führerscheinentzug

    Ein Fahrverbot kann im Rahmen eines Ordnungwidrigkeitsverfahrens erteilt werden, ein Führerscheinentzug erfolgt durch Gerichtsentscheid.

    Beschreibung

    Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) haben unterschiedliche Bedeutungen:

    Die Verhängung eines Fahrverbots zwischen ein und drei Monaten kommt im Zuge eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gemäß § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Betracht. Die Verbotsfrist beginnt mit Rechtskraft des Bescheides beziehungsweise sobald der Führerschein in amtliche Verwahrung genommen wird. Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein automatisch wieder zurückgegeben/zurückgeschickt.

    Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird der Führerschein ungültig. Es entfällt das Recht zum Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge. Die Fahrerlaubnis muss neu beantragt werden (Neuerteilung/Wiedererteilung).

    Ansprechpartner

    Kreis Nordfriesland - Führerscheinstelle

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    Hausanschrift

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    25813 Husum

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    Terminvereinbarung Falls Sie einen Termin mit einem Mitarbeitenden der Führerscheinstelle wünschen, so schreiben Sie uns bitte eine Mail mit Ihrem Vor- und Nachnamen, Telefonnummer und den Grund Ihres Anliegens. Senden Sie Ihre allgemeine Anfrage, Ihren Terminwunsch oder Anträge, die Sie einreichen möchten, bitte per E-Mail an verkehrsabteilung@nordfriesland.de oder nehmen telefonisch Kontakt auf.

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    E-Mail: verkehrsabteilung@nordfriesland.de

    Version

    Technisch erstellt am 29.03.2019 (von: Webservice, Kreis Nordfriesland)

    Technisch geändert am 11.04.2024 (von: Schulze, Dagmar)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Kreis Nordfriesland - Bußgeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 6

    25813 Husum

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    Telefon Festnetz: 04841 67-446

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    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    § 46 Abs. 1 FeV; § 3 StVG; §3 FeV; § 2a Abs. 2 StVG; §§ 4, 6e, 25 StVG;

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English

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    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)