Fahrerlaubnis Entziehung

    Fahrverbot und Führerscheinentzug

    Ein Fahrverbot kann im Rahmen eines Ordnungwidrigkeitsverfahrens erteilt werden, ein Führerscheinentzug erfolgt durch Gerichtsentscheid.

    Beschreibung

    Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) haben unterschiedliche Bedeutungen:

    Die Verhängung eines Fahrverbots zwischen ein und drei Monaten kommt im Zuge eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gemäß § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Betracht. Die Verbotsfrist beginnt mit Rechtskraft des Bescheides beziehungsweise sobald der Führerschein in amtliche Verwahrung genommen wird. Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein automatisch wieder zurückgegeben/zurückgeschickt.

    Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird der Führerschein ungültig. Es entfällt das Recht zum Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge. Die Fahrerlaubnis muss neu beantragt werden (Neuerteilung/Wiedererteilung).

    Ansprechpartner

    Hansestadt Lübeck - Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlutuper Straße 14

    23566 Lübeck

    Fotoautomat steht nicht zur Verfügung. Vorsprache nur mit Termin. Nur EC-Kartenzahlung / Kreditkartenzahlung möglich!

    Parkplätze

    • Parkplatz: Öffentlicher Verkehrsraum Meesenring
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Kaufhof
      Linie:
      • Bus: 4, 5, 11

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de

    Internet

    Formulare

    Bestätigte Verkehrspsychologische-Beratungsstellen

    Stichwörter

    begleitetes Fahren, Begleitetes Fahren ab 17, Berechtigung zum LKW fahren, Dienstfahrerleubnis, Fahrerkarte, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis abgeben, Fahrerlaubnis für Taxi, Fahrerlaubnis verlängern, Fahrerlaubnisklassen, Fahrgastbeförderung, Fahrgenehmigung, Fahrlehrerwesen, Fahrschule, Fahrschulen, Fahrverbot, Führerschein, Führerschein umtauschen, Führerscheinstelle, Führerscheintausch, Ortskundeprüfung, vorläufige Fahrerlaubnis, vorläufiger Führerschein

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lübeck: Fahrverbot und Führerscheinentzug

    Bußgeldbescheid Lübeck > Wohnsitz Lübeck > Führerschein per Einschreiben Rückschein + Aktenzeichen an Anschrift des Bußgeldbescheids. Abgabe in Amtshilfe bei anderen Behörden für Auswertige möglich!
    Alternativ: Abgabe im Lichthof, Königstraße 47-55 in Fristenbriefkasten* des Ordnungsamts (ebenfalls mit Aktenzeichenangabe und Bußgeldstelle oder Originalschreiben)

    Bußgeldbescheid Lübeck > Wohnsitz außerhalb Lübeck > Übersendung per Einschreiben mit Rückschein. Die Frist des Fahrverbotes beginnt mit Eingang des Führerscheins bei der Bußgeldstelle.
    Alternativ: Abgabe im Lichthof, Königstraße 47-55 in Fristenbriefkasten* des Ordnungsamts (ebenfalls mit Aktenzeichenangabe und Bußgeldstelle oder Originalschreiben). Für die persönliche Ablieferung ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Termine können auch kurzfristig telefonisch (Ansprechpartner/in im Bußgeldbescheid) oder über bussgeldstelle@luebeck.de vereinbart werden. Abgabe in Amtshilfe bei anderen Behörden für Auswertige möglich!

    Bußgeldbescheid aus anderem Bundesland > Wohnsitz Lübeck > Kopie Bußgeldbescheid (bei nicht rechtskräftigen Bußgeldbescheiden ist ein Rechtsmittelverzicht beizufügen)
    + Führerschein in Umschlag mit Aufschrift Amtshilfe + "an Bußgeldstelle Verkehr" im Lichthof, Königstraße 47-55 in Fristenbriefkasten* des Ordnungsamts

    Wichtige Hinweise:
    *Der Fristenbriefkasten ist als solcher gekennzeichet und steht im Wartebereich des Bürgerservicebüro Innenstadt im Lichthof. Bitte den Führerschein samt Originalschreiben in den Briefkasten einwerfen.
    Der Kasten wird täglich nach den Servicezeiten geleert und die abgegebenen Schreiben erhalten einen Eingangsstempel.

    In der Fahrerlaubnisbehörde in der Schlutuper Straße kann der Führerschein nur persönlich abgegeben werden. Eine Bestätigung wird daraufhin ausgehändigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 46 Abs. 1 FeV; § 3 StVG; §3 FeV; § 2a Abs. 2 StVG; §§ 4, 6e, 25 StVG;

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de