Fahrerlaubnis Entziehung

    Fahrverbot und Führerscheinentzug

    Ein Fahrverbot kann im Rahmen eines Ordnungwidrigkeitsverfahrens erteilt werden, ein Führerscheinentzug erfolgt durch Gerichtsentscheid.

    Beschreibung

    Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) haben unterschiedliche Bedeutungen:

    Die Verhängung eines Fahrverbots zwischen ein und drei Monaten kommt im Zuge eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gemäß § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Betracht. Die Verbotsfrist beginnt mit Rechtskraft des Bescheides beziehungsweise sobald der Führerschein in amtliche Verwahrung genommen wird. Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein automatisch wieder zurückgegeben/zurückgeschickt.

    Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird der Führerschein ungültig. Es entfällt das Recht zum Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge. Die Fahrerlaubnis muss neu beantragt werden (Neuerteilung/Wiedererteilung).

    Hinweise für Kiel: Leistungsbeschreibung, Hinweise HS

    Für die Neu/Wiedererteilung nach Entzug einer Fahrerlaubnis wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde.

    Für die Neu/Wiedererteilung nach Entzug einer Fahrerlaubnis wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Kiel: Leistungsbeschreibung, Hinweise HS

    Der Führerschein kann im Falle eines Fahrverbotes in der Bußgeldstelle persönlich abgegeben werden.
    Desweiteren ist es möglich, den Führerschein per Post zu versenden, oder in den Briefkasten der Bußgeldstelle einzuwerfen.
    Auch für alle außerhalb der Stadt Kiel in Deutschland verhängte rechtskräftige Fahrverbote gegenüber Kieler Bürgerinnen und Bürgern nimmt die Bußgeldstelle Kiel die Führerscheine entgegen, sofern kein Widerspruchsverfahren o.Ä. anhängig ist. Hierfür muss der zugrunde liegende Bußgeldbescheid im Original vorgelegt werden.

    Der Führerschein kann im Falle eines Fahrverbotes in der Bußgeldstelle persönlich abgegeben werden.
    Desweiteren ist es möglich, den Führerschein per Post zu versenden, oder in den Briefkasten der Bußgeldstelle einzuwerfen.
    Auch für alle außerhalb der Stadt Kiel in Deutschland verhängte rechtskräftige Fahrverbote gegenüber Kieler Bürgerinnen und Bürgern nimmt die Bußgeldstelle Kiel die Führerscheine entgegen, sofern kein Widerspruchsverfahren o.Ä. anhängig ist. Hierfür muss der zugrunde liegende Bußgeldbescheid im Original vorgelegt werden.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Verkehrsüberwachung, Bußgeldstelle

    Adresse

    Postanschrift

    Fabrikstraße 8-10

    24103 Kiel

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 13:00 Uhr Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag geschlossen

    Kontakt

    Bankverbindung

    Stadtkasse Kiel - Az.: 10.1.2

    Empfänger: Stadtkasse Kiel - Az.: 10.1.2

    IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52

    BIC: NOLADE21KIE

    Bankinstitut: Förde Sparkasse

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2022 (von: Lehmann, Julia)

    Technisch geändert am 25.09.2024 (von: Scheffler, Christine)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    § 46 Abs. 1 FeV; § 3 StVG; §3 FeV; § 2a Abs. 2 StVG; §§ 4, 6e, 25 StVG;

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)