Fahrverbot und Führerscheinentzug
Ein Fahrverbot kann im Rahmen eines Ordnungwidrigkeitsverfahrens erteilt werden, ein Führerscheinentzug erfolgt durch Gerichtsentscheid.
Beschreibung
Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) haben unterschiedliche Bedeutungen:
Die Verhängung eines Fahrverbots zwischen ein und drei Monaten kommt im Zuge eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gemäß § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Betracht. Die Verbotsfrist beginnt mit Rechtskraft des Bescheides beziehungsweise sobald der Führerschein in amtliche Verwahrung genommen wird. Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein automatisch wieder zurückgegeben/zurückgeschickt.
Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird der Führerschein ungültig. Es entfällt das Recht zum Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge. Die Fahrerlaubnis muss neu beantragt werden (Neuerteilung/Wiedererteilung).
Hinweise für Kiel: Leistungsbeschreibung, Hinweise HS
Für die Neu/Wiedererteilung nach Entzug einer Fahrerlaubnis wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde.
Für die Neu/Wiedererteilung nach Entzug einer Fahrerlaubnis wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde.
Zuständigkeit
Hinweise für Kiel: Leistungsbeschreibung, Hinweise HS
Der Führerschein kann im Falle eines Fahrverbotes in der Bußgeldstelle persönlich abgegeben werden.
Desweiteren ist es möglich, den Führerschein per Post zu versenden, oder in den Briefkasten der Bußgeldstelle einzuwerfen.
Auch für alle außerhalb der Stadt Kiel in Deutschland verhängte rechtskräftige Fahrverbote gegenüber Kieler Bürgerinnen und Bürgern nimmt die Bußgeldstelle Kiel die Führerscheine entgegen, sofern kein Widerspruchsverfahren o.Ä. anhängig ist. Hierfür muss der zugrunde liegende Bußgeldbescheid im Original vorgelegt werden.
Der Führerschein kann im Falle eines Fahrverbotes in der Bußgeldstelle persönlich abgegeben werden.
Desweiteren ist es möglich, den Führerschein per Post zu versenden, oder in den Briefkasten der Bußgeldstelle einzuwerfen.
Auch für alle außerhalb der Stadt Kiel in Deutschland verhängte rechtskräftige Fahrverbote gegenüber Kieler Bürgerinnen und Bürgern nimmt die Bußgeldstelle Kiel die Führerscheine entgegen, sofern kein Widerspruchsverfahren o.Ä. anhängig ist. Hierfür muss der zugrunde liegende Bußgeldbescheid im Original vorgelegt werden.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Verkehrsüberwachung, Bußgeldstelle
Adresse
Postanschrift
Fabrikstraße 8-10
24103 Kiel
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 13:00 Uhr Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag geschlossen
Kontakt
Fax: +49 431 901-62077
E-Mail: Bussgeldstelle@kiel.de
Bankverbindung
Stadtkasse Kiel - Az.: 10.1.2
Empfänger: Stadtkasse Kiel - Az.: 10.1.2
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE
Bankinstitut: Förde Sparkasse
Rechtsgrundlage(n)
§ 46 Abs. 1 FeV; § 3 StVG; §3 FeV; § 2a Abs. 2 StVG; §§ 4, 6e, 25 StVG;
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein