Naturschutzverein Anerkennung

    Vereine

    Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben.

    Beschreibung

    Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben. Struktur und Aufgaben eines Vereins sind in der Vereinssatzung festgelegt.

    Zuständigkeit

    An das zuständige Amtsgericht.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Schleswig

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1120

    24821 Schleswig

    Hausanschrift

    Lollfuß 78

    24837 Schleswig

    Kontakt

    Fax: +49 4621 815-311

    Telefon Festnetz: +49 4621 815-0

    E-Mail: verwaltung@ag-schleswig.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 21 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

    Kosten

    Es können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English